Betreff
Beratung über ein Konzept zur barrierefreien Umgestaltung des Ortskerns.
Vorlage
115/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Ein wesentlicher Teil des im Rahmen des LEADER-Prozesses durch die 5 Baumbergegemeinden erarbeiteten Maßnahmenkataloges war die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Städten und Gemeinden.

 

In diesem Zusammenhang hat das Oswald von Nell Breuning Berufskolleg aus Coesfeld eine Befragung und Analyse der bestehenden Schwachstellen im Ortskern vorgenommen. Darüber hinaus hat der Seniorenbeirat der Verwaltung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Ortskern übergeben.

 

Das Büro Wolters Partner aus Coesfeld hat im Auftrag der Gemeinde überprüft, welche der gemachten Vorschläge technisch umsetzbar und funktional sinnvoll sind. Diese Vorschläge sind anlässlich eines gemeinsamen Gespräches im Frühjahr dieses Jahres mit Mitgliedern des Seniorenbeirates, der MS-Selbsthilfegruppe sowie dem Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses, erörtert worden. In diesem Zusammenhang wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Verkehrssituation auf der Altenberger Straße und insbesondere im Bereich des Marienstiftes Droste zu Hülshoff zu verbessern.

 

Darüber hinaus wurde angeregt, eine barrierefreie Verbindung zwischen dem Gelände des Marienstiftes über den Kirchplatz der St. Dionysius Kirche und dem Ortskern Havixbecks zu den neuen Märkten zu schaffen.

 

In der Anlage übersende ich Ihnen eine Kostenschätzung des Büros Wolters Partner zu den möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Ortskern. Für die Fraktionen ist jeweils 1 Plan beigefügt, dem die genaue Lage der Maßnahmen zu entnehmen ist.

 

Im Rahmen der Beratungen des fortgeschriebenen Entwurfes des Verkehrskonzeptes für die Gemeinde Havixbeck war seitens der Gutachter auch zu der Frage Stellung genommen worden, inwiefern eine verkehrsberuhigte Umwandlung von Teilen der Hauptstraße und der Altenberger Straße machbar und sinnvoll ist. Um den politischen Beratungen in diesem Zusammenhang nicht vorzugreifen, wurde bei der Kostenschätzung alternativ dargestellt, wie sich die Umwandlung ohne bauliche Veränderungen im Straßenraum bzw. die notwendigen baulichen Maßnahmen bei Beibehaltung der Zone 30 finanziell auswirken.

 

In diesem Zusammenhang kann ich mitteilen, dass seitens des Marienstiftes Droste zu Hülshoff mit Schreiben vom 05.08.2010 erklärt wurde, dass einer umfangreicheren Umwandlung der zurzeit gemischt genutzten Verkehrsfläche südlich des Marienstiftes in Richtung Grundschule nicht zugestimmt werden kann.

 

Zur barrierefreien Anbindung des Havixbecker Ortskerns, und zwar im Bereich der Hauptstraße sowie des Kirchplatzes in Richtung neue Märkte und auch in Richtung Marienstift Droste zu Hülshoff, sind bereits erste bauliche Maßnahmen umgesetzt worden, und zwar durch Veränderung des Pflasters auf der Hauptstraße und jüngst durch die Veränderung des Pflasters im Torbogen.

 

Da dieser Wegeverbindung eine ganz besondere Bedeutung zur Erschließung des Ortskernes zukommt und die beteiligten Vertreter des Seniorenbeirates sowie des MS-Kontaktkreises hier besonderen Handlungsbedarf sehen, schlage ich Ihnen vor, in Ergänzung der bereits durchgeführten baulichen Maßnahmen die vorgeschlagenen Veränderungen in der Oberfläche vornehmen zu lassen.

 

Hinsichtlich der Materialauswahl ist selbstverständlich der Bauausschuss als zuständiges Gremiun intensiv bei der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Darüber hinaus ist die Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius/St. Georg als Grundstückseigentümer des Kirchplatzes rechtzeitig zu beteiligen.

 

Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Havixbeck sollten weitere Maßnahmen aus dem Vorschlagskatalog des Büros Wolters Partner zunächst zurückgestellt werden und vielmehr für die Position 4 (Verbindung historischer Ortskern/neue Märkte) ein Antrag auf Förderung aus LEADER-Mitteln vorbereitet werden.

 

Im Falle einer Förderung würde dies bedeuten, dass die Baukosten zu 50 %, bezogen auf die Nettobeträge, gefördert werden könnten.

 

Finanziell hätte dies zur Folge, dass bei geschätzten Nettobaukosten von rd. 50.000,00 € ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 25.000,00 € zu erwarten wäre.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt das in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 25.11.2010 vom Büro Wolters Partner vorgestellte Konzept zur barrierefreien Umgestaltung des Ortskerns der Gemeinde Havixbeck zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die erste Teilmaßnahme (Verbindungsweg historischer Ortskern/neue Märkte) einen Antrag zur Förderung aus LEADER-Mitteln vorzubereiten.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Bereich des Produktes 1201 (Verkehrsflächen und Anlagen) müsste für das Haushaltsjahr 2011 als Aufwand ein Betrag in Höhe von rd. 70.000,00 € veranschlagt werden (Bruttobaukosten zuzüglich Planungskosten), wobei in der Einnahme ein Betrag in Höhe von 25.000,00 € aus LEADER-Mitteln zu veranschlagen wäre.

Ggf. sind weitere Einnahmen aus der finanziellen Beteiligung der Katholischen Kirchengemeinde zusätzlich zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller