Betreff
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
089/2016
Aktenzeichen
865-01/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach § 46 Absatz 1 Nr. 6 Landeswassergesetz legen die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 46 Absatz 1, insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Der Geltungszeitraum der 6. Fortschreibung des ABK’s geht von 2017 bis 2022.

Die Mindestinhalte des Abwasserbeseitigungskonzepts sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten festgelegt. Danach muss das ABK u.a. Angaben zu den Abwasseranlagen, Abwassereinleitungen, Entwässerungsgebieten und erforderlichen Baumaßnahmen enthalten.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung sind im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) zusammengefasst. Dieses umfasst eine Auflistung aller 32 Einleitungsstellen im Gemeindegebiet und Darstellung im Übersichtslageplan sowie einen Steckbrief für jede Einleitungsstelle mit den dazugehörenden Daten (Einzugsgebiet, Einleitungsmenge etc.) und einer fotografischen Darstellung der Einleitungsstelle.

 

Die im Zeitraum 2017 – 2022 geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere die Erschließung des Wohngebiets „Wohnpark Habichtsbach II“ und den Bau eines Regenrückhaltebeckens im Kanalnetz am RÜ I.

 

Der Erläuterungsbericht zum ABK und die Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen sind als Anlagen zur Verwaltungsvorlage beigefügt. Der Übersichtslageplan sowie die Einleitungssteckbriefe nebst tabellarischer Aufstellung sind im Ratsinformationssystem (RIS) einsehbar.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschießt nach Beratung die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die zur Durchführung der geplanten Maßnahmen in den Jahren 2017 – 2022 benötigten Finanzierungsmittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die Refinanzierung erfolgt bei der Erschließung neuer Baugebiete über Kanalanschlussbeiträge bzw. über die Projektentwicklungsgesellschaft „Wohnpark Habichtsbach“. Der Aufwand für Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen ist über die Abwassergebühren zu finanzieren.