Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brand(verhütungs)schau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
086/2016
Aktenzeichen
Fb II/5 141-01
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löst das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ab.

 

Dadurch hat sich die Ermächtigungsgrundlage für die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Havixbeck vom 31.03.1999, zuletzt geändert am 30.09.2015, geändert. Grundlage für die Satzung ist nunmehr der § 52 Abs. 5 BHKG. Die bisherige Satzung wurde entsprechend überarbeitet und die Änderungssatzung vom 30.09.2015 in die Neufassung mit aufgenommen. Der Entwurf der Neufassung ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

Im Wesentlichen haben sich folgende Änderungen ergeben:

-       Das BHKG spricht nicht mehr von einer Brandschau, sondern von einer Brandverhütungsschau gemäß § 26 BHKG.

-       Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad der Objekte in Zeitabständen von jetzt längstens sechs Jahren durchzuführen.

-       Zudem wurde § 1 des Satzungsentwurfs an die Formulierung des BHKG angepasst.

Sämtliche Änderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse aus bisheriger Satzung, inklusive Änderungssatzung vom 30.09.2015, und Neufassung durch Fettdruck hervorgehoben.

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw. Schreibfehler behoben (Nummerierung der Objektliste (Anlage I zur Satzung) und Ausweisung der Stundungsgebühr in € in § 8 des Entwurfs).

 

Ich schlage vor, den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

Der Bürgermeister

 

 

Klaus Gromöller

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Entwurf der als Anlage 1 der Vorl. 086/2016 beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

keine