Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Aufstellung eines Planes zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Finkenstraße“ in bebaubare Fläche umzuwandeln.
Außerdem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2016 die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Ver-bindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 01.06.2016 bis 01.07.2016 stattgefunden.
Während des Auslegungszeitraumes sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der beabsichtigten Änderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes mit Begründung beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, den Plan zur
10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit
Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung.
Gleichzeitig wird die Begründung
zur Bebauungsplanänderung beschlos-sen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
entfällt.
In Vertretung
Monika Böse