2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung
zeigt, dass mehr Mütter als noch vor einigen Jahren, aus den verschiedensten
Gründen ihre berufliche Tätigkeit einige Zeit nach der Geburt ihres Kindes
wieder aufnehmen möchten. Auch andere Gründe wie z. B. die Pflege Angehöriger,
eigene Erkrankung usw. können zu einem dringenden Betreuungsbedarf für Kinder
führen.
Den damit verbundenen Fragen nach der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder anderen einen dringenden
Kinderbetreuungsbedarf auslösenden Verpflichtungen oder sonstigen Umständen
möchte auch die Gemeinde Havixbeck als familienfreundlicher Ort entgegenkommen.
In erster Linie geht es dabei um die gute Betreuung der Kinder während der
fehlenden Betreuungsmöglichkeit durch die Eltern. So erwarten viele Arbeitgeber
von ihren Mitarbeitern/innen ein hohes Maß an Flexibilität oder ist dies
erforderlich bei der Pflege Angehöriger. Dementsprechend ansteigend ist die
Nachfrage nach erweiterten Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen und
in den Betreuungsgruppen der Grundschule.
èRandzeitenbetreuung in den Kindertageseinrichtungen:
Nach Rücksprache mit allen Havixbecker
Tageseinrichtungen organisieren die meisten Familien den Betreuungsbedarf, der
ggf. über die Öffnungszeiten hinaus geht, zurzeit mit eigenen Möglichkeiten
(Großeltern, andere Verwandte, Nachbarn, Kindermädchen o.ä). Dazu ist
anzumerken, dass die Öffnungszeiten der jeweiligen Kita aufgrund einer
vorangegangenen Bedarfsabfrage festgelegt wurden. Konkret liegen zurzeit bei
allen 8 Kitas insgesamt 7 Nachfragen zu erweiterten Öffnungszeiten bis max.
17.00 Uhr vor. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht alle Eltern, die einen dringenden Bedarf haben, diesen auch
anmelden, sondern sich auch unter Inkaufnahme erheblicher Nachteile z. B. für
eine adäquate Kinderbetreuung mit den mehrheitlich gewünschten Öffnungszeiten
arrangieren. Um die Nachfrage ganz konkret beurteilen zu können, müsste
zunächst eine Bedarfsabfrage hinsichtlich des tatsächlichen dringenden Bedarfs
erfolgen.
Der nachfolgende Vorschlag zu erweiterten
Randzeiten soll Familien und Alleinerziehende unterstützen, die die Möglichkeit
der Selbstorganisation nicht haben und dringend
auf die zusätzlichen Betreuungszeiten angewiesen sind. Dazu ist anzumerken,
dass das Kreisjugendamt aufgrund der zu erteilenden Erlaubnis zu beteiligen
ist.
Folgende Vorgehensweise bietet sich an:
Derzeit gibt es in Havixbeck 6 Tagesmütter
„im Einsatz“, die alle „ausgebucht“ sind. Den laufenden Kurs besuchen 9
Teilnehmerinnen, davon kommen 2 Frauen aus Havixbeck und die anderen aus den
umliegenden Gemeinden. Der Einsatz der Tagesmütter erfolgt durchaus über die
eigenen Gemeindegrenzen hinaus. Drei Frauen haben sich schon für den nächsten
Kurs interessiert. Die Vermittlung der qualifizierten TM erfolgt über das
Kreisjugendamt.
In der Ratssitzung am 27.05.2010 – TOP 4.7
und 5 – zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2010 habe ich darauf
hingewiesen, dass eine Bezuschussung der Ausbildung von Tagesmüttern/-vätern
durch die Gemeinde Havixbeck erfolgt.
Um eine gesteigerte Bereitschaft zur
Ausbildung als Tagesmutter/-vater zu erhalten, übernimmt die Gemeinde Havixbeck
auch für den nächsten Kurs (Beginn Juni 2011) für die Havixbecker Teilnehmer/innen
die Ausbildungskosten zur Hälfte (inklusive 1. Hilfe-Kurs) von 208,00 € (10
Tln= 2.080 €). Die Gemeinde wird dazu in Kooperation mit der ev.
Familienbildungsstätte öffentlich werben.
Die Tagesmütter können die Betreuung von bis
zu 5 Kindern (es müssen immer dieselben Kinder sein und die TM ist damit
ausgebucht) in den Räumen der Tageseinrichtungen übernehmen. Zwei Tagesmütter
dürfen max. 9 Kinder betreuen.
Die Randzeitenbetreuung in den Kitas durch
Tagesmütter ist ein zusätzliches Angebot für Familienfreundlichkeit in
Havixbeck. In gemeinsamen Gesprächen mit den jeweiligen Trägern soll auch
besprochen werden, in wie weit sich diese im Rahmen ihrer Verantwortung dieser
Thematik verpflichtet fühlen.
è Ferienbetreuung in den Kindertageseinrichtungen:
Es gibt immer wieder familiäre Situationen,
die einen darüber hinausgehenden Betreuungsbedarf dringend erfordern. Um dem
Rechnung zu tragen, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Das Familienbüro lädt alle Leiterinnen der
Havixbecker Tageseinrichtungen für Kinder zu gemeinsamen Arbeitssitzungen ein.
Im Rahmen dieser Treffen soll ein
gemeinsames Konzept zur erweiterten Ferienbetreuung erarbeitet werden, das
sowohl die Belange der Havixbecker Familien als auch die berechtigten Anliegen
der einzelnen Kitas in den Blick nimmt.
Es geht dabei um die Betreuung der Kinder,
die über die Schließungszeit der eigenen Kita hinaus in den Sommerferien einen dringenden Betreuungsbedarf haben.
Beim letzten Treffen wurde das Thema bereits
angesprochen und soll ergebnisorientiert
weiterentwickelt und im
Das Familienbüro hat Vorschläge zur
Vorgehensweise erarbeitet, die den Leiterinnen bei der nächsten Arbeitssitzung
vorgestellt werden sollen.
Wenn es gelingt, die erweiterte Betreuung
der Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf über die Schließungszeit der
jeweiligen Kita hinaus auf der Basis gemeinsamer Absprachen zu organisieren,
erfolgt die Finanzierung über die Elternbeiträge, soweit nicht soziale Belange
einen öffentlichen Zuschuss erfordern. Danach können auch zusätzliche Kosten
anfallen. Zu berücksichtigen ist auch der Unterhaltungsaufwand wie Strom,
Wasser, Reinigung usw., der noch nicht genau beziffert ist.
Für Eltern, die wegen ihres geringen
Erwerbseinkommens zusätzliche Leistungen nach dem SGB II erhalten, kann ein
Elternbeitrag von maximal 130,- € monatlich vom Einkommen abgesetzt werden.
Eltern mit geringem Einkommen kann auf
Antrag der Elternbeitrag für die Randzeitenbetreuung zur Hälfte erlassen
werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Der Elternbeitrag kann frühestens
ab dem Monat hälftig erlassen werden, in dem der Antrag bei der Gemeinde
Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck eingeht.
Folgende Einkommensgrenze wird hierbei zu
Grunde gelegt:
2-facher
Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt. 718,- €
+
Zuschlag für unterhaltsberechtigte Person je 251,- €
+
angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser
Das bereinigte Nettoeinkommen ist
gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag anzurechnen
mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt werden
muss.
Der Aufwand für die Gemeinde Havixbeck wird
hier auf 500,- € geschätzt.
è Randzeitenbetreuung in der Baumberge-Schule, Kath.
Grundschule Havixbeck, OGGS
Für eine mögliche Randzeitenbetreuung in der
Grundschule soll eine Bedarfsabfrage erfolgen. Ein entsprechender Fragebogen
liegt als Entwurf der Verwaltungsvorlage bei.
Hier kann der Bedarf für verschiedene
Randzeiten für den dringenden Betreuungsbedarf eines Grundschulkindes gewählt
werden. In den Gesprächen zur Offenen Ganztagsgrundschule wurde deutlich, dass
der Caritasverband auch eine Randzeitenbetreuung übernehmen würde. Hierfür muss
die Gemeinde Havixbeck entsprechende Sachkosten zahlen. Hinzu kommt ein
erhöhter Aufwand für Unterhaltung, Strom, Wasser etc. der noch nicht genau
beziffert werden kann.
Für die Betreuung eines Kindes in einer
Randzeit werden folgende Elternbeiträge vorgeschlagen (durchschnittliche
Berechnung der Sachkosten an den Träger : Anzahl der Kinder = 1,20- €
Elternbeitrag pro 1 Stunde Betreuung):
Randzeit I: montags bis freitags 06.00 Uhr
bis 08.00 Uhr = 40,- € monatlich
Randzeit II: montags bis freitags 16.00 Uhr
bis 18.30 Uhr = 50,- € monatlich
Randzeit III: samstags 08.00 Uhr bis 13.00
Uhr = 20,- € monatlich
Für Eltern, die wegen ihres geringen
Erwerbseinkommens zusätzliche Leistungen nach dem SGB II erhalten, kann ein
Elternbeitrag von maximal 130,- € monatlich vom Einkommen abgesetzt werden.
Eltern mit geringem Einkommen kann auf
Antrag der Elternbeitrag für die Randzeitenbetreuung zur Hälfte erlassen
werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Der Elternbeitrag kann frühestens
ab dem Monat hälftig erlassen werden, in dem der Antrag bei der Gemeinde
Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck eingeht.
Folgende Einkommensgrenze wird hierbei zu
Grunde gelegt:
2-facher
Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt. 718,- €
+
Zuschlag für unterhaltsberechtigte Person je 251,- €
+
angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser
Das bereinigte Nettoeinkommen ist
gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag
anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt
werden muss.
Hier ergeben sich beispielsweise bei 3
bewilligten Anträgen ein Zuschuss seitens der Gemeinde Havixbeck in Höhe von
825,- € für 2011 (165,- € monatlich 08 – 12/2011) und 1.155,- € für 2012 (165,-
€ monatlich 01 – 07/2011)
Hieraus ergeben sich folgende
Beispielrechnungen:
Betreuung von 15 Kindern durchschnittlich in
allen 3 Randzeiten:
Erträge: 15
x 40,- € Randzeit I x 12 Monate = 7.200,-
€
15
x 50,- € Randzeit II x 12 Monate = 9.000,-
€
15
x 20,- € Randzeit III x 12
Monate = 3.600,- €
Summe 19.800,- €
Laut Mitteilung vom Caritasverband fallen
Kosten in Höhe von 28.127,- € an, so dass ein Defizit in Höhe von 8.327,- € für
die Gemeinde verbleiben würde.
Betreuung von 30 Kindern durchschnittlich in
allen 3 Randzeiten:
Erträge: 30
x 40,- € Randzeit I x 12 Monate = 14.400,-
€
30
x 50,- € Randzeit II x 12 Monate = 18.000,-
€
30
x 20,- € Randzeit III x 12
Monate = 7.200,- €
Summe 39.600,- €
Laut Mitteilung vom Caritasverband fallen
Kosten in Höhe von 33.752,- € an, so dass von der Differenz von 5.848,- € auch
Unterhaltungskosten etc. teilweise gedeckt werden können.
Betreuung von 50 Kindern durchschnittlich in
allen 3 Randzeiten:
Erträge: 50
x 40,- € Randzeit I x 12 Monate = 24.000,-
€
50
x 50,- € Randzeit II x 12 Monate = 30.000,-
€
50
x 20,- € Randzeit III x 12
Monate = 12.000,- €
Summe 66.000,- €
Laut Mitteilung vom Caritasverband fallen
Kosten in Höhe von 56.254,- € an, so dass von der Differenz von 9.746,- € auch
Unterhaltungskosten etc. teilweise gedeckt werden können.
è Ferienbetreuung in der Baumberge-Schule, Kath.
Grundschule Havixbeck
Mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld
als Träger der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich wurde zu den
Sommerferien 2010 vereinbart, dass bis zu 10 Kinder (Kinder der Grundschule
bzw. hineinwachsender Jahrgang), die einen dringenden Bedarf einer Betreuung
haben, zusätzlich in den Ferien in der Offenen Ganztagsschule betreut werden
können. Dieses wurde auch in den Herbstferien angeboten bzw. soll auch
weiterhin fortgeführt werden. Von den Eltern wird pro Kind und Woche ein
Elternbeitrag in Höhe von 25,- € berechnet. In den Sommerferien haben 2 Kinder
teilgenommen, für die Herbstferien lag keine Anmeldung vor. Für die kommenden
Sommerferien liegen bereits 4 Anfragen vor. Auch hier können die Kosten im
Rahmen der SGB II - Berechnung monatlich vom Einkommen abgesetzt werden.
1. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt an Hand des erstellten Fragebogens (siehe Anlage) eine Bedarfsabfrage zur Randzeitenbetreuung der Kinder in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, durchzuführen und über das Ergebnis der Umfrage im Ausschuss zu berichten.
- Die Gemeinde Havixbeck übernimmt aus Mitteln des Familienbüros die Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen direkten Zuschuss bis zur Höhe von 4.300,- € für 2011 und 6.000,- € für das Jahr 2012 gemäß dem Ergebnis der Bedarfsabfrage an den Träger (Caritasverband) für die Randzeitenbetreuung der Kinder in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck in der Offenen Ganztagsgrundschule zum Schuljahr 2011/2012. Über eine Fortführung in den darauffolgenden Schuljahren soll auf Grund der praktischen Erfahrungen zu gegebener Zeit entschieden werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Tageseinrichtungen für Kinder zu führen mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und kostenneutrale Ferienbetreuung zu organisieren.
Einen gegebenenfalls aus sozialen Gründen erforderlichen Zuschuss hat die Gemeinde Havixbeck bis zur Höhe von 500,- € zu tragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Randzeitenbetreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder:
Aufwand für die Ausbildung der Tagesmütter/-väter (2.080 €):
Kostenträger: 0535104 Familienförderung
Ferienbetreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder:
Aufwand für Übernahme der Kosten im Bereich SGB II (ca. 500,- € geschätzt)
Kostenträger 0535104 Familienförderung
Randzeitenbetreuung in der Baumberge-Schule, Kath.
Grundschule Havixbeck, OGGS
Aufwand für Sachkosten an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld, (Betrag je nach Anzahl der teilnehmenden Kindern, z.B. 33.752,- € bei 30 Kindern = 14.063,- € für 08 – 12/2011):
Kostenträger: 0535104 Familienförderung
Hinzu kommt ein Mehraufwand für einen erhöhten Verbrauch an Unterhaltung, Strom, Wasser etc., da das Gebäude weiter ausgelastet wird.
Erträge durch Vereinnahmung der Elternbeiträge (Betrag je nach Anzahl der teilnehmenden Kinder, z. B. 39.600,- € bei 30 Kindern = 16.500,- € für 08 – 12/2011):
Kostenträger: 0535104 Familienförderung
In Vertretung
Pott
Beigeordneter