Betreff
Beratung über den Antrag von Anliegern des Baugebietes Am Stopfer vom 06.09.2010 auf endgültige Herstellung der Baustraßen
Vorlage
104/2010
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe anliegenden Antrag vom 06.09.2010.

 

Die Frage, ob bereits im Jahr 2010 Mittel aufgewendet werden, um die endgültige Herstellung der Baustraßen im Baugebiet Am Stopfer zu planen, ist vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2010 (TOP 20, vgl. auch Verwaltungsvorlage 66/2010) abgelehnt worden.

 

Auf der Grundlage des nunmehr erneut vorliegenden Antrages stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, für den kommenden Haushalt die notwendigen Planungsaufwendungen haushaltsrechtlich abzusichern.

 

Wie von den Anliegern nach meiner Auffassung richtig dargestellt ist zu überprüfen, ob aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ein pauschaliertes Festhalten an der 80 %igen Bauquote gerechtfertigt erscheint.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Havixbeck Baugebiete erschlossen, in denen sie selbst die ganz überwiegende Anzahl der Baugrundstücke veräußert hat, die wiederum mit einer Verpflichtung belastet waren, die Grundstücke innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen. Inzwischen hat sich die Grundstückssituation in Neubaugebieten von Havixbeck in der Form verändert, dass auch ein Großteil der Baugrundstücke von Privat angeboten werden, wobei in solchen Fällen eine Bauverpflichtung nicht entsteht. Darüber hinaus sind die Verkaufspreise Privater häufig höher, als die Quadratmeterpreise von gemeindlichen Baugrundstücken, so dass sich die Vermarktung dieser Flächen ebenfalls verzögert. In dem betreffenden Baugebiet Am Stopfer ist zurzeit nicht absehbar, wann tatsächlich für den Gesamtbereich die 80%ige Bauquote erreicht wird. Wie dem anliegenden Lageplan jedoch zu entnehmen ist, gibt es Straßenzüge, die (fast) vollständig bebaut sind, so dass bei einem teilweisen Endausbau dieser Flächen zumindest nicht mehr erwartet werden muss, dass durch Baufahrzeuge die Investitionen der Gemeinde Havixbeck beschädigt werden.

 

Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen bin ich inzwischen der Auffassung, dass zumindest überprüft werden sollte, inwiefern in Teilabschnitten vorgezogene Endausbauten der Straßen im Baugebiet Stopfer sinnvoll und möglich sind. Nur so kann erreicht werden, dass längerfristig den dort bereits Wohnenden ein akzeptables Wohnumfeld geschaffen wird und dass darüber hinaus Bauwilligen Anreize gegeben werden, sich in Havixbeck anzusiedeln. Ich schlage daher vor, die notwendigen Planungskosten für das Baugebiet Stopfer in den Haushalt für das Jahr 2011 einzustellen und zur Anfinanzierung eines 1. Erschließungsabschnittes ebenfalls die notwendigen Beträge bereit zu stellen, und zwar geschätzt ein Betrag von 175.000,00 € (75.000,00 € in 2011 und in 2012 100.000,00 € in 2012).

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, für die Durchführung der erforderlichen Planungsleistungen zur endgültigen Herstellung der Baustraßen im Baugebiet Stopfer  im Haushaltsplan für das Jahr 2011 (Produkt 1201 – Verkehrsflächen und –anlagen) einen Betrag in Höhe von 24.000,00 € einzustellen. Darüber hinaus soll der Betrag in Höhe von 75.000,00 € zur Anfinanzierung eines 1. Bauabschnittes veranschlagt werden.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planungskosten als Bestandteil der Baumaßnahme sowie die Kosten für einen 1. Teilerschließungsabschnitt sind im Haushaltsplan beim Produkt 1201 – Verkehrsflächen und –anlagen zu veranschlagen, und zwar in 2011 24.000,00 € Planung zuzüglich 75.000,00 € für Baukosten und in 2012 100.000,00 € für Baukosten.

 

Die von den Anwohnern geleisteten Erschließungsbeiträge werden über die Nutzungsdauer der Straße ertragswirksam aufgelöst und mildern dadurch die Belastung durch die Abschreibung.

 

 

 

 

Klaus Gromöller