Betreff
Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im Rahmen der Haushaltssicherung
Vorlage
078/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage 051/2016 wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des HSK in der Sitzung des Gemeinderates am 19.08.2015 die Streichung des Energiekostenzuschusses an den Heimatverein für Haus Sudhues und die Reduzierung des Instrumentenzuschusses für die Musikschule beschlossen wurde.

 

Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung am 19.08.2015 gegen den Verkauf des Hauses Sudhues ausgesprochen. Das im HSK vorgesehene Einsparpotential durch nicht benötigte Mittel für die Instandhaltung sollte durch die Streichung des jährlichen Energiekostenzuschusses an den Heimatverein (Produkt 0401/Kulturförderung) in Höhe von 1.030 Euro ausgeglichen werden.

 

Im Produkt 0402 (Förderung des Musikschulwesens) wurde der Instrumentenzuschuss um 5.340 Euro reduziert. Der Zuschuss soll auch zukünftig in dieser Höhe (10.000 Euro) beibehalten werden. Insgesamt ist für die Musikschule im Jahr 2016 ein Zuschussbetrag in Höhe von 56.870 Euro vorgesehen.

 

Über die weiteren Zuschussanträge für das Jahr 2016 (VV 051/2016 – Nr. 1 bis 3 und Nr. 5 bis 8) ist bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.04.2016 beraten worden. Für diese Anträge ist dem Rat eine einstimmige Beschlussempfehlung gegeben worden.

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Kürzung des Energiekostenzuschusses an den Heimatverein gemäß Haushaltssicherungskonzept in Höhe von 1.030 €.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Reduzierung des Instrumentenzuschusses um 5.340 € für die Musikschule gemäß Haushaltssicherungskonzept und gewährt dem Jugendorchester einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 56.870 € auf Grundlage von Verwaltungsvorlage 051/2016.

 

  1. Außerdem beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck die Gewährung von weiteren Zuschüssen gem. Verwaltungsvorlage 051/2016.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Siehe Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes