Begründung
Gem. § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem
das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags-und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den
Jahresabschluss 2014 ist durch die EuReWi geprüft worden und in einem
Prüfungsbericht zusammengefasst worden. Der Prüfungsbericht inklusive der
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Gesamtergebnisrechnung
2014
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Gesamtfinanzrechnung
2014
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Teilergebnisrechnungen
2014
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Teilfinanzrechnungen
2014
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Bilanz zum
31.12.2014
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Anhang zum
Jahresabschluss 2014
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Anlagenspiegel
zum 31.12.2014
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Forderungsspiegel
zum 31.12.2014
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Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2014
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Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2014
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Lagebericht zum
Jahresabschluss 2014
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Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die
Anlagen werden in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden nur diesem und den
Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten
sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem
als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der
Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im
Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch einen Vertreter der
EuReWi in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.04.2016 eingehend
erläutert werden.
Der
Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den
Rech-nungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung
(Anlage 2) unterzeichnen.
Dem
Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die
formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschluss-fassung über die
Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des
Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des
Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den
Rat. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über
den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8
Satz 2 GO NRW der von der EuReWi abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom
Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden
Erklärung.
Beschlussvorschlag
1.
Die Bilanz zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme
von 92.333.752,39 € festgestellt.
2.
Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird
mit einem Überschuss in Höhe von 522.147,20 € festgestellt.
3.
Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit
einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.638.461,87 € festgestellt.
4.
Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2014 werden festgestellt.
5.
Auf der Grundlage des von der EuReWi Euregio Revision
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und dieser
Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
- Der festgestellte Jahresüberschuss
für das Haushaltsjahr 2014 wird in voller Höhe in die Ausgleichrücklage
eingestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Feststellung der im
Beschlussvorschlag genannten Beträge hat lediglich bilanzielle Auswirkungen.