Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und über alle Anlagen
Vorlage
075/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags – Haushaltssatzung:

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.04.2016 brachten die in der Änderungsliste 02/2016 vom 22.04.2016 dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan. Darüber hinaus wurden die Positionen Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen gemäß Tarifabschluss 2016 weiter fortgeschrieben. Zudem wurde die Zuschussreduzierung Haus Suthues gemäß HSK korrigiert. Auf dieser Grundlage ergibt sich abweichend zum Haushaltsentwurf i.V.m. der Änderungsliste 02/2016 die gemäß Anlage 1 zu beschließende aktualisierte Haushaltssatzung. Gemäß Anlage 2 ist der aktualisierte Ergebnis- und Finanzplan 2016 beigefügt.

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags – Haushaltssicherungskonzept:

 

Da der Jahresabschluss 2014 bisher noch nicht vom Rat festgestellt werden konnte, ergibt sich eine Verpflichtung zur Fortschreibung des in 2015 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes. Diese Tatsache führte dazu, dass die Haushaltssatzung nicht in der Sitzung des Gemeinderates vom 28.04.2016 beschlossen werden konnte.

 

Verwaltungsseitig ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des HSK fortgeschrieben worden. Sofern in den folgenden Beratungen zum HSK abweichend vom vorgelegten Entwurf Änderungen beschlossen werden, ist dieses entsprechend anzupassen. Wenn z.B. Konsolidierungsvorschläge nicht umgesetzt werden, sind unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen neue Vorschläge zur Einsparung von Aufwendungen oder zur Ertragssteigerung zu benennen.

 

Im Gesamtergebnis muss das HSK nachvollziehbar belegen, dass inner-halb des Konsolidierungszeitraums von 2015 bis 2025 wieder ein realer Haushaltsausgleich erzielt werden kann. Der Entwurf der Verwaltung sieht einen Haushaltsausgleich im Jahre 2018 vor.

 

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags – Stellenplan:

 

An dieser Stelle wird auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan 2016 auf der Seite 364 des Haushaltsentwurfs verwiesen und nur der wesentliche Teil als Auszug dargestellt. Die Aktualisierungen sind in der Anlage 4 enthalten.


  • Die Beförderung einer Beamtin von A10 nach A11 ist – vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung – vorgesehen und im Stellenplan Teil A vermerkt.
  • In der Ratssitzung am 10.12.2015 wurde durch den Gemeinderat die Einrichtung neuer Stellen für den Bereich Asyl/Flüchtlinge beschlossen. Es wurden zwei neue Stellen nach Entgeltgruppe 8 geschaffen. Ein Sozialpädagoge (Entgeltgruppe S 11) sollte ebenfalls eingestellt werden. Diese neu geschaffenen Stellen sind im Stellenplan Teil B bzw. Teil C aufgeführt.
  • Zwei weitere Stellen sind hier vorgesehen, falls sich die Flüchtlingsthematik wie bisher weiterentwickelt. Bei Bedarf können dann zwei weitere Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 8 eingestellt werden.
  • Auch in 2016 ist vorgesehen, in den Sommermonaten im Bereich des Bauhofs eine Saisonkraft zusätzlich einzustellen. Diese Person soll temporär für Entlastung bei der täglichen Arbeit (insbesondere Grünpflege) sorgen. Diese Lösung ist günstiger als eine Fremdvergabe von Dienstleistungen an eine Fachfirma.
  • Die Stellenübersicht zeigt, dass auch im Haushaltsjahr 2016 erneut eine Ausbildungsstelle vorgesehen ist. Wie im Vorjahr ist vorgesehen, zum 01.08.2016 eine Person als Auszubildende/n zur/m Verwaltungsfachangestellten einzustellen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.04.2016 ist dem Rat bereits eine mehrheitliche Beschlussempfehlung (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen) für den Stellenplan 2016 gegeben worden.

 

Zu Punkt 4 des Beschlussvorschlags – Mittelübertragung:

 

Gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 GO NRW gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr und damit auch die gem. § 78 Abs. 2 GO NRW in der Haushaltssatzung enthaltenen Festsetzungen im Ergebnis-und Finanzplan.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans lässt sich nicht immer genau absehen, ob die veranschlagten Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Gerade bei größeren Investitionsmaßnahmen kommt es in der Umsetzung häufig zu Verzögerungen, die eine Fortführung der Maßnahmen über das Haushaltsjahr hinaus erfordern. Jedoch sind diese Faktoren nicht immer so rechtzeitig erkennbar, dass auch im Folgejahr ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.

 

Gemäß § 22 Abs. 1 der GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Durch die Übertragung von Ermächtigungen werden die Ansätze der Haushaltspositionen im neuen Haushaltsplan entsprechend erhöht. Für das abgelaufene Haushaltsjahr 2015 ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der Planung, die zu höheren Belastungen des Folgejahres 2016 führt. Bei der Übertragung einer Ermächtigung bleibt die sachliche Bindung an den ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Betrag und den ausgewiesenen Zweck bestehen.

Daher sollten die in 2015 politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der Maßnahme verfügbar bleiben.

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Haushaltssatzung 2016 gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Grundlage der Satzung ist der aktualisierte Ergebnis- und Finanzplan gemäß Anlage 2.

 

  1. Die dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 3 beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) zum Haushalt 2016 wird beschlossen.

 

  1. Der Stellenplan 2016 wird gemäß Anlage 4 beschlossen.

 

  1. Die investiven Ermächtigungen des Haushaltes 2015, im auf Seite 46 des Haushaltsentwurfs 2016 dargestellten Umfang, werden nach 2016 übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts!