Betreff
Ergebnis der Auslegung des Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld II" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
057/2016
Aktenzeichen
II 622-21/21
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ beschlossen, mit dem Ziel der Umwandlung der Art der baulichen Nutzung von WS (Kleinsiedlung) in  WA (Allgemeine Wohngebiete).

Außerdem hat der Rat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen vorzunehmen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 07.04.2016 bis 07.05.2016 stattgefunden.

 

Während der Auslegungszeit hat mich die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme eines Bürgers erreicht.

 

Der Bürger befürchtet, dass bei Umwandlung des Kleinsiedlungsgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet, durch die dann bestehende Möglichkeit der Schaffung von mehr als 2 Wohneinheiten auf seinem Nachbargrundstück, erheblich mehr PKWs auf öffentlicher Verkehrsfläche parken werden. Die gleichen Bedenken bestehen auch bei einer evtl. Erweiterung der gewerblichen Nutzung seines Nachbargrundstückes.

 

Die Bedenken des Bürgers werden zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 51 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist.

 

Da in der näheren Umgebung kein geeignetes Grundstück, dessen Benutzung für Stellplätze öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, vorhanden ist, müssen bei erwarteter Wohnraumerweiterung die erforderlichen Stellplätze (pro Wohneinheit 1 Stellplatz) auf dem eigenen Baugrundstück geschaffen werden.

Das gleiche gilt für Handwerksbetriebe, die je 50 – 70 qm Nutzfläche 1 Stellplatz auf dem eigenen Grundstück errichten müssen.

Somit wird die öffentliche Verkehrsfläche des Althoffsweges auch künftig nicht stärker durch parkende PKWs beeinträchtigt.

 

Ich empfehle Ihnen daher, die Stellungnahme des Bürgers zur Kenntnis zu nehmen und die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis eines Bürgers vom 20.04.2016 zur Kenntnis und stellt fest, dass die für ein evtl. geplantes Mehrfamilienhaus erforderlich werdenden Stellplätze (1 Stellplatz pro Wohneinheit) auf dem Baugrundstück herzustellen sind und somit die öffentliche Verkehrsfläche durch zusätzlich parkende PKWs der künftigen Bewohner nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt für die Erweiterung eines Handwerksbetriebes, wonach für 50 – 70 qm Nutzfläche je 1 Stellplatz auf dem Baugrundstück herzustellen ist.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit dazugehörender Begründung als Satzung (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage 057/2016).

 

  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine, da die Planungskosten von dem Antragsteller zu tragen sind.

 

 

 

 

Klaus Gromöller