Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 die Aufstellung eines Planes zur Neufassung des Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ beschlossen mit dem Ziel, im Einmündungsbereich Auf der Wenge/Bergstraße eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung zu ermöglichen.
Außerdem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.03.2016 die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 07.04.2016 bis 07.05.2016 stattgefunden.
Während des Auslegungszeitraumes sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Änderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes mit Begründung beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die Neufassung des Planes zur 3.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit
Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Neufassung des Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung.
Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Entfällt.
Klaus Gromöller