2. Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Mit Ratsbeschluss vom
10.02.2005 wurde der § 11 a der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck gestrichen.
Somit ist mit dem Ende der Amtszeit des jetzigen Beigeordneten eine
Neubesetzung dieser Stelle nicht vorgesehen.
Darüber hinaus werden zum
01.07.2011 und zum 01.10.2011 zwei Fachbereichsleiter die Freistellungsphase
ihrer Altersteilzeit beginnen.
Das Ausscheiden dieser drei
Führungskräfte bietet auch Veränderungsmöglichkeiten innerhalb der
Verwaltungsorganisation.
In diesem Zusammenhang sollen
die Aufgaben der Gemeindeverwaltung in vier Fachbereichen, welche dem
Bürgermeister direkt unterstellt sind, wahrgenommen werden. Diese
Organisationsform verzichtet auf die zurzeit zwischengeschaltete
Hierarchieebene von Abteilungen. Hierdurch sollen zusätzliche
Abstimmungsvorgänge eingespart werden. Die mit der jeweiligen Materie befassten
Fachbereichsleiter können dem Bürgermeister so entscheidungsreife Vorgänge
vorlegen und hierzu kompetent Stellung nehmen.
Die so erreichte
Verschlankung der Hierarchieebenen führt zu deutlich kürzeren Informations- und
Entscheidungswegen.
Die Aufgaben der einzelnen
Fachbereiche werden auf der Grundlage der Produkte des Haushaltes der Gemeinde
Havixbeck festgelegt. Dies soll insbesondere jetzt vorhandene Schnittstellen
innerhalb der Verwaltung z.B. in den Produkten Spielplätze, ÖPNV und
Schülerbeförderung verringern.
Hieraus ergibt sich auch eine
Verbesserung von Serviceleistungen der Verwaltung für den Bürger, da eindeutige
Zuständigkeiten definiert sind.
Die Bündelung aller
„bautechnischen Fragestellungen“ im Fachbereich IV soll die in diesem Bereich
bestehenden Schnittstellen aufheben und eine zeitnahe sowie fachlich fundierte
Vorgehensweise sicherstellen. Es soll eine Servicefunktion für alle
Fachbereiche entstehen, die Ihre Bedarfe dort anmelden.
In diesem Fachbereich wird
ein technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement
aufgebaut, welches für den Betrieb und die Unterhaltung aller Immobilien und
technischen Anlagen der Gemeinde Havixbeck zuständig sein wird.
Hiermit soll das Ziel einer besseren
Qualität sowie einer besseren Bewirtschaftung des kommunalen Vermögens erreicht
werden.
Diese Aufbauorganisation soll
zukünftig veränderten Bedingungen oder gewonnenen Erkenntnissen angepasst
werden. Es ist denkbar, den Personalservice künftig dem Fachbereich I
anzugliedern, sobald sich der neue Fachbereichsleiter in seinem Amt etabliert
hat.
Diese Nachbesetzung zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt ist wegen Ausscheidens des bisherigen Kämmerers und
des Fachbereichsleiters I zu Einarbeitungszwecken und des zu leistenden Wissenstransfers geboten.
Die
möglichst bald zu besetzende Fachbereichsleitung im Fachbereich IV ist
erforderlich, weil sich gezeigt hat, dass die Abwicklung technischer Vorgänge mit
dem vorhandenen Personal nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Für die
Vertretung der Gemeinde in ihrer Funktion als Bauherr sowie zur Vermeidung bzw.
Realisierung von Mängelansprüchen ist eine entsprechend ausgebildete Fachkraft
notwendig. Vor dem Hintergrund
bisheriger Erfahrungen ist zu erwarten, dass sich die Kosten der Stelle mit
möglichen Einsparungen bei der Abwicklung von Bau- und Unterhaltungsvorhaben zumindest
teilweise decken.
1. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt das Konzept für die organisatorische Weiterentwicklung der Verwaltung der Gemeinde Havixbeck zustimmend zur Kenntnis.
Des Weiteren stimmt der Gemeindrat der sofortigen Ausschreibung der Stelle des Fachbereichsleiters I (zur Nachbesetzung) und des Fachbereichsleiters IV mit der hierzu im Stellenplan erforderlichen Einrichtung einer Stelle TvöD 12 im Teilbereich tarifl. Beschäftigte zu.
3. Finanzielle Auswirkungen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Organigramm erst, wenn eine Stellenbesetzung tatsächlich erfolgt.
Die Höhe der für die Stellenbesetzungen ggfls. notwendigen Mittel ist auch abhängig von der jeweils zur Einstellung in Betracht kommenden Person.
Für die vorgeschlagene geplante Besetzung der Fachbereichsleiterstellen nach Organigramm werden nach Abschluss der Besetzungsmaßnahmen und nach überschläglicher Ermittlung Mehraufwendungen von ca. von etwa 15.000 € erwartet, da aktuell in 2 Fällen ein im Rahmen von Altersteilzeit abgesenktes Entgelt anfällt.