Ordnungsnummer 15
Aufgabengebiet
Immissionsschutz
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Um den Anforderungen des
Immissionsschutzes Rechnung zu tragen, wird daher nunmehr im südöstlichen Teil
des Änderungsbereiches als Übergang zwischen Wohnbauflächen und gewerblich
genutzten Flächen eine gemischte Baufläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 0; Enthaltungen: 2.
Untere
Bodenschutzbehörde
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders
schutzwürdigen Böden“ (Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser
Hinweis im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt wird.
Weiterhin
stellt der Gemeinderat fest, dass die konkrete Bedarfsprüfung, warum nicht
versiegelte, nicht baulich veränderte bzw. unbebaute Flächen in Anspruch
genommen werden und nicht auf bereits versiegelten, sanierten, baulich
veränderten oder bebauten Flächen zurückgegriffen werden kann, in der für die
Auslegung zu überarbeitenden Begründung zum Flächennutzungsplan erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 0; Enthaltungen: 2.
Untere
Landschaftsbehörde
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und
stellt fest, dass dieser bei der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 0; Enthaltungen: 2.
Untere
Gesundheitsbehörde
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Gesundheitsbehörde auf die Einhaltung
von gesundheitsverträglichen Lärmpegeln in Gebieten, in denen Menschen wohnen
bzw. sich nicht nur kurzfristig (zeitweise) aufhalten, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 0; Enthaltungen: 2.
Ordnungsnummer
4
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich nördlich des Plangebietes ein
landwirtschaftlicher Betrieb, der Bestandsschutz genießt, befindet, zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 0; Enthaltungen: 2.
Daraufhin
erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 098/2014.
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach
Beratung unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf
der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit
Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 098/2014 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 04.09.2014 TOP 13
Frau
Bergmoser bittet vor der Abstimmung um einen Bericht über die im Plangebiet
vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden“ (Plaggenesch) zur nächsten
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am
29.10.2014.
Dies wird
von der Verwaltung zugesagt.
Den Ratsmitgliedern sind die Einzelempfehlungen und das Beratungsergebnis des Bau- und Verkehrsausschusses bekannt. Herr Gromöller lässt zunächst über die Ordnungsnummer 15 und die Ordnungsnummer 4 der Verwaltungsvorlage 098/2014 entscheiden.
Abstimmungsergebnis: