Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach II“. gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 080/2014 umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Planentwurf ist zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 080/2014 liegt vor.

 

Herr Gromöller stellt den Ausschussmitgliedern den Bebauungsplan “Wohnpark Habichtsbach II” in groben Zügen vor. Er berichtet, dass am 24.06.2014 ein Gespräch zwischen Vertretern der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach, der Verwaltung, des Planungsbüros und der Politik stattgefunden habe.

 

Daraufhin gibt Frau Böse eine kurze Zusammenfassung über formale und rechtliche Fragen, insbesondere zur vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung und des hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan. Sie schlägt vor, die öffentliche Auslegung aus Rechtsgründen nach den Sommerferien zu legen, wobei der Mindestzeitraum von einem Monat einzuhalten sei.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung:

 


Abstimmungsergebnis: