Sitzung: 25.06.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 080/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohnpark
Habichtsbach II“. gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 080/2014
umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Planentwurf ist
zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 080/2014 liegt vor.
Herr Gromöller stellt den Ausschussmitgliedern den
Bebauungsplan “Wohnpark Habichtsbach II” in groben Zügen vor. Er berichtet,
dass am 24.06.2014 ein Gespräch zwischen Vertretern der
Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach, der Verwaltung, des
Planungsbüros und der Politik stattgefunden habe.
Daraufhin gibt Frau Böse eine kurze Zusammenfassung
über formale und rechtliche Fragen, insbesondere zur vorzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung und des hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschlusses für
den Bebauungsplan. Sie schlägt vor, die öffentliche Auslegung aus Rechtsgründen
nach den Sommerferien zu legen, wobei der Mindestzeitraum von einem Monat
einzuhalten sei.
Daraufhin erfolgt die Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: