Sitzung: 25.06.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 078/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach
Beratung unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Einzelentscheidungen den
Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes “Stift Tilbeck” hinsichtlich der
beschlossenen nachträglichen Änderungen zum Immissionsschutz erneut
auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 078/2014 liegt vor.
Frau Böse nimmt zunächst kurz zum Bebauungsplanentwurf
„Stift Tilbeck“ Stellung und erläutert das Verfahren der erforderlichen
erneuten Auslegung. Anschließend stellt sie die unter den einzelnen
Ordnungsnummern aufgeführten Stellungnahmen sowie Empfehlungen kurz vor. Über
die Ordnungsziffern wird zunächst jeweils einzeln abgestimmt.
Zu Ordnungsnummer 7
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des
LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen – vom
15.05.2014 zur Kenntnis und begrüßt die Absicht der Verwaltung, die empfohlenen
Eintragungsverfahren gem. § 3 DSchG durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja: 12
Zu Ordnungsnummer 15
Aufgabenbereich Immissionsschutz
Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld, den Schutzanspruch
eines Dorfgebietes im Rahmen des Bebauungsplanes verbindlich festzusetzen, zur
Kenntnis und beschließt eine entsprechende Änderung der Art der baulichen
Nutzung. Der Bebauungsplanentwurf ist für diesen Teilbereich erneut auszulegen
und den Trägern öffentlicher Belange, die durch die Änderung berührt sind, ist
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja: 12
Aufgabenbereich Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zu erforderlichen wasserrechtlichen
Verfahren zur Kenntnis und stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung
entsprechend beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Fachdienst Grundwasser
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise hinsichtlich der Trinkwasserversorgung,
sowie der Eigenwasserversorgung und der Nutzung von Erdwärme zu Kenntnis und
stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung entsprechend beachtet
werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Untere Landschaftsbehörde
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Einhaltung und
Umsetzung der in der Planbegründung beschriebenen Maßnahmen zum Arten- und
Biotopschutz zur Kenntnis. Der Hinweis, dass der ermittelte
Biotopwertüberschuss im Sinne eines Ökokontos für spätere eingriffsrelevante
Projekte verwendet werden kann, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und
begrüßt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Brandschutzdienststelle
Der Gemeinderat nimmt die von der Brandschutzdienststelle des Kreises
Coesfeld vorgetragenen Hinweise zur Löschwasserversorgung, zum notwendigen 2.
baulichen Rettungsweg, zur Planung und Anlage von Erschließungsstraßen und zur
Gestaltung von Stichstraßen zur Kenntnis. Er stellt fest, dass durch die
vorhandenen Wasserleitungen eine Löschwassermenge von 96 m³/Std. sichergestellt
ist. Im Übrigen werden die Hinweise bei der Plandurchführung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Zu Ordnungsnummer 5
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Landwirtschaftskammer vom 12.05.2014
zur Kenntnis. Hinsichtlich des Hinweises auf die Stellungnahme der unteren
Immissionsschutzbehörde wird auf den Beschluss zur Berücksichtigung der
Anregung zu Ordnungs-Nr. 15 verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Daraufhin ergeht die Abstimmung über den
zusammenfassenden Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: