Sitzung: 20.03.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 030/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung eines Planes zur 28. förmlichen Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in Anlage
1 der Verwaltungsvorlage Nr. 030/2014 umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Abstimmung der Planung mit
den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden den Entwurf der 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 030/2014 liegt vor.
Herr Böttcher bittet um Auskunft zu den rechtlichen
Wirkungen einer Veränderung von Fläche für die Landwirtschaft in Grünfläche.
Hierzu führt Frau Böse aus, dass die betreffende Fläche auch schon heute zum
Teil nicht mehr landwirtschaftlichen Nutzungen dient. Eine genaue Festsetzung
der Grünflächenqualität erfolgt jedoch erst im konkreten Bebauungsplan.
Herr Eilers möchte wissen, ob zur Sicherung einer
verkehrlichen Verbindung des vorhandenen Baugebietes Am Habichtsbach mit der
Erweiterungsfläche durch die dargestellte Grünfläche schon im
Flächennutzungsplan dargestellt sein müsste. Dies wird von Frau Böse verneint;
vielmehr sei auch in diesem Fall die Festlegung im Bebauungsplanverfahren
vorgesehen. Gleichwohl wird nochmalige Überprüfung der Sache zugesagt, damit
auf jeden Fall kein Erschließungshindernis entsteht.
Seitens Herrn Eilers wird angeregt, den Tümpel östlich
des Baugebietes „Wohnpark Habichtsbach“ an einen Kanal anzubinden. Dies wird
zur Kenntnis genommen. Herr Greiff verweist auf die Beratungen in dieser Sache
im kommenden Umweltausschuss.
Nach diesen kurzen Fragen kommt es zur Abstimmung über
den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: