Sitzung: 26.02.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 6
Vorlage: 012/2014
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem
der Verwaltungsvorlage Nr. 012/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat, die westliche Baugrenze des Flurstückes 479
um 4,50 m auf einer Breite von 6 m zu verschieben, und zwar in der Form, wie
sie dem Plan, der dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014
als Anlage 2 beigefügt ist, zu entnehmen ist.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat
die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“
in der Form zu ergänzen, dass auf dem Flurstück 479 in der Abstandsfläche zum
Flurstück 476 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zulässig sind.
Ferner wird die 4. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 012/2014 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 TOP 10