Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 012/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, die westliche Baugrenze des Flurstückes 479 um 4,50 m auf einer Breite von 6 m zu verschieben, und zwar in der Form, wie sie dem Plan, der dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 als Anlage 2 beigefügt ist.

 

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ in der Form zu ergänzen, dass auf dem Flurstück 479 in der Abstandsfläche zum Flurstück 476 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zulässig sind.

 

Ferner wird die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 012/2014 liegt vor.

 

Herr Wilken bittet um eine kurze Erklärung seitens der Verwaltung, wie solch ein Baufehler entstehen konnte. Frau Böse führt aus, dass das Grundstück nicht entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes bebaut wurde, dies aber bereits Jahrzehnte zurückliegt. Um diesen Fehler beheben zu können, soll der Plan – wie jetzt vorgelegt - korrigiert werden. Die zur geplanten Änderung beteiligten Nachbarn sind mit der geplanten Änderung einverstanden.

 

Frau von Hövel berichtet aus eigener Erfahrung, dass sie selbst in der Vergangenheit mal ein Grundstück erworben habe, bei dem die Bebauung nicht den planerischen Vorgaben entsprach. Der Kaufvertrag sei erst abgeschlossen worden, nachdem der Vorbesitzer die Mängel beseitigt hatte.

 

Herr Eilers fragt, warum die geplante Baugrenzenerweiterung so groß sei. Könne die Baugrenze nicht auf das außerhalb des Baufeldes geschaffene Gebäude begrenzt werden?

Frau Böse verteidigt die von der Verwaltung beantragte längere Baugrenze, da dies städtebaulich vertretbar sei und sich an die Baufelder der umliegenden Grundstücke orientiere. Sie räumt jedoch ein, dass auch eine Reduzierung auf die Grundfläche des neu geschaffenen Gebäudes vertretbar sei.

 

Herr Wilken möchte wissen, ob der Nachbar unter Nutzung eines größeren Baufeldes auch tätig werden möchte. Dies wird von Frau Böse verneint.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird über Herrn Eilers Antrag, die Baugrenzenerweiterung nur auf die Grundfläche des neugeschaffenen Gebäudes zu begrenzen, abgestimmt.

Dieser Antrag wird angenommen: Ja: 9; Enthaltungen: 2.