Sitzung: 06.02.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 012/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem
der Verwaltungsvorlage Nr. 012/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat, die westliche Baugrenze des Flurstückes 479
um 4,50 m auf einer Breite von 6 m zu verschieben, und zwar in der Form, wie
sie dem Plan, der dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 als
Anlage 2 beigefügt ist.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat
die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“
in der Form zu ergänzen, dass auf dem Flurstück 479 in der Abstandsfläche zum
Flurstück 476 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zulässig sind.
Ferner wird die 4. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ als Satzung
beschlossen.
Die
Verwaltungsvorlage 012/2014 liegt vor.
Herr
Wilken bittet um eine kurze Erklärung seitens der Verwaltung, wie solch ein
Baufehler entstehen konnte. Frau Böse führt aus, dass das Grundstück nicht
entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes bebaut wurde, dies aber bereits
Jahrzehnte zurückliegt. Um diesen Fehler beheben zu können, soll der Plan – wie
jetzt vorgelegt - korrigiert werden. Die zur geplanten Änderung beteiligten
Nachbarn sind mit der geplanten Änderung einverstanden.
Frau
von Hövel berichtet aus eigener Erfahrung, dass sie selbst in der Vergangenheit
mal ein Grundstück erworben habe, bei dem die Bebauung nicht den planerischen
Vorgaben entsprach. Der Kaufvertrag sei erst abgeschlossen worden, nachdem der
Vorbesitzer die Mängel beseitigt hatte.
Herr
Eilers fragt, warum die geplante Baugrenzenerweiterung so groß sei. Könne die
Baugrenze nicht auf das außerhalb des Baufeldes geschaffene Gebäude begrenzt werden?
Frau
Böse verteidigt die von der Verwaltung beantragte längere Baugrenze, da dies
städtebaulich vertretbar sei und sich an die Baufelder der umliegenden
Grundstücke orientiere. Sie räumt jedoch ein, dass auch eine Reduzierung auf
die Grundfläche des neu geschaffenen Gebäudes vertretbar sei.
Herr
Wilken möchte wissen, ob der Nachbar unter Nutzung eines größeren Baufeldes
auch tätig werden möchte. Dies wird von Frau Böse verneint.
Nach
einer kurzen Diskussion wird über Herrn Eilers Antrag, die
Baugrenzenerweiterung nur auf die Grundfläche des neugeschaffenen Gebäudes zu
begrenzen, abgestimmt.
Dieser
Antrag wird angenommen: Ja: 9; Enthaltungen: 2.