Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 046/2010 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die rückwärtige Baugrenze des Flurstücks 746 um 1,20 m in nördlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 046/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist. Weiterhin wird die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung beschlossen

 

Die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ erfolgt gem. § 13 BauGB.

 


Die Verwaltungsvorlage 46/2010 liegt vor.

Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 06.05.2010, TOP 9

 

Folgender Beschluss wird gefasst: