Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 16. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde
Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 046/2010 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat die rückwärtige Baugrenze des Flurstücks 746 um 1,20
m in nördlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 046/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt
dargestellt ist. Weiterhin wird die 16. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung beschlossen
Die 16. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ erfolgt gem. § 13 BauGB.
Die Verwaltungsvorlage 46/2010 liegt vor.
Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 06.05.2010, TOP 9
Folgender Beschluss wird gefasst: