Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 8.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ gem. §
2 Abs. 1 BauGB, und zwar
·
Änderung
der bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Altenberger Str. 35,
Flurstücke 440 und 1637 der Flur 14 durch Veränderung der westlichen und
östlichen Baugrenzen.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013
als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücke
440 und 1637 in westlicher und östlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der
Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013 als Anlage 2 beigefügten
Planausschnitt dargestellt sind.
Weiterhin wird die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Altenberger Strasse“ als Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 100/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 15