Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

·         Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Altenberger Str. 35, Flurstücke 440 und 1637 der Flur 14 durch Veränderung der westlichen und östlichen Baugrenzen.

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücke 440 und 1637 in westlicher und östlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt sind.

 

Weiterhin wird die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 100/2013 liegt vor.

 

Herr Eilers berichtet, dass eine Eckbebauung mit Satteldach geplant sei. Es sollen behindertengerechte Wohnungen und entsprechende Parkplätze geschaffen werden. Das Bauvorhaben wurde dem Gestaltungsbeirat bereits vorgestellt. Er bittet die Verwaltung, den Fraktionen in vergleichbaren Fällen zukünftig jeweils einen Satz Baupläne zur Verfügung zu stellen, damit alle Ausschussmitglieder informiert sind und nicht nur die Mitglieder des Gestaltungsbeirates.

 

Herr Böttcher unterstützt diese Bitte und ergänzt, dass der Gestaltungsbeirat lediglich eine beratende Funktion habe und nicht davon ausgegangen werden könne, dass der Rat allen Entscheidungen zustimme.

 

Frau Böse sagt dies zu.

 

Der Bauplan für das vorliegende Bauvorhaben wird im Ratsinformationssystem Session als Anlage 9  zum Protokoll eingestellt.