Sitzung: 10.02.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/008/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung
der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/008/2022 liegt vor.
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 01.02.2022, TOP 11
Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen beschlossenen
Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt.
Danach erfolgt die Abstimmung über die
zusammenfassende Beschlussfassung.
Ordnungsziffer 3:
Schreiben von
Gelsenwasser Energienetze GmbH vom 28.10.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022
–
Beschluss
Der Hinweis der
Gelsenwasser Energienetze GmbH wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch
nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung gestellt.
Ordnungsziffer 6:
Schreiben von
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 05.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –
Beschluss
Der Hinweis der Deutschen
Telekom Technik GmbH, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien
der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen betrifft jedoch nicht die
Ebene des Flächennutzungsplanes. |
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
Ordnungsziffer 7:
Schreiben von
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe vom 03.11.2020 – siehe Anlage 3
zur VO/008/2022 –
Beschluss
Der Hinweis des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe wird zur Kenntnis genommen,
betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes. |
Die Stellungnahme
wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Ordnungsziffer 14:
Schreiben von der
Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen vom 20.11.2020 – siehe Anlage 3 zur
VO/008/2022 –
1. Ausweisung als
Gewerbegebiet:
Beschluss
Der Hinweis der IHK Nord-Westfalen, dass die Planungen zur Ausweisung von Flächen der Kategorie
„Gewerbegebiete“ begrüßt werden, wird zur Kenntnis genommen.
2. Anregung zu möglichen
Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel:
Beschluss
Die Anregung bzgl. möglicher
Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel betrifft nicht die Ebene des
Flächennutzungsplanes. |
Die Stellungnahme wird im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
3. Anschluss an
Glasfasernetze:
Beschluss
Die Anregung, das
Gebiet für den Anschluss an Glasfasernetze vorzubereiten, um eine
zukunftssichere Versorgung zu gewährleisten, wird zur Kenntnis genommen
betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.
Ordnungsziffer 15:
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 24.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –
1. Untere Bodenschutzbehörde:
Beschluss
Der Hinweis, dass aus Sicht
der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Coesfeld keine Bedenken gegen die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Schützenstraße“ bestehen, wird zur
Kenntnis genommen.
2. Immissionsschutz:
Beschluss
Der Hinweis des
Aufgabenbereiches Immissionsschutz zur Gliederung
der Gewerbeflächen wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht
die Ebene des Flächennutzungsplanes. |
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
Weiter Immissionsschutz:
Beschluss
Der Hinweis auf die
befristete Baugenehmigung der Kindertagesstätte im Plangebiet wird zur
Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes. |
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
3.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Beschluss
Die Hinweise zur Entwässerung des
Plangebietes werden zur Kenntnis genommen betreffen jedoch nicht die Ebene des
Flächennutzungsplanes.
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
4. Oberflächengewässer:
Beschluss
Der Hinweis zu den im
Änderungsbereich vorhandenen Entwässerungsgräben wird zur Kenntnis genommen,
betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes. |
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
5. Untere Naturschutzbehörde:
Beschluss
Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde
des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die
Ebene des Flächennutzungsplanes. Die
Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung
eingestellt. Gleichwohl werden die Angaben zum
Artenschutz und zur Eingriffsregelung – soweit auf der Flächennutzungsplanebene
ersichtlich – im weiteren Verfahren ergänzt.
6. Brandschutzdienststelle:
Beschluss
Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des
Kreises Coesfeld zur Löschwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen
betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
7. Bauaufsicht, Gesundheitsamt:
Aus Sicht der Bauaufsicht und
seitens des Gesundheitsamtes bestehen keine Bedenken.
Ordnungsziffer 16:
Schreiben von PLEdoc
GmbH vom 23.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –
Beschluss
Der Hinweis, dass seitens der PLEdoc GmbH keine Einwände zur
31. Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben werden, werden zur
Kenntnis genommen. |
Die PLEdoc GmbH wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
Ordnungsziffer 17:
Schreiben von der
Handwerkskammer Münster vom 20.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –
Beschluss
Die Anregung bzgl. der Zulässigkeit von
Einzelhandel im Änderungsbereich betrifft nicht die Ebene des
Flächennutzungsplanes.
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
Ordnungsziffer
19:
Schreiben vom Lippe
Verband vom 24.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –
Beschluss
Die Hinweise im Hinblick auf das künftige
Entwässerungskonzept werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die
Ebene des Flächennutzungsplanes.
Die Stellungnahme wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.
Abstimmungsergebnis: