Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung ohne förmliche Abstimmung zur Kenntnis.


Die Verwaltungsvorlage 062/2013 liegt vor.

 

Zunächst werden die folgenden Anfragen von Ratsmitglied Wesselmann beantwortet, die mit E-Mail vom 17.04.2013 gestellt wurden.

 

Bitte beantworten Sie mir zur kommenden Ausschusssitzung Wirtschaftsförderung am Montag die nachfolgenden Punkte zum TOP Reitroute in Ergänzung zur bestehenden Vorlage.

 

1. Grundsätzlich ist die Ausweisung von Reitwegen nach Landschaftsschutzgesetz NRW von Grundstückseigentümern zu dulden § 50 ff.

Wieso gab es diesbezüglich Probleme bei der Ausweisung der südlichen Reitroute? Welche konkreten gesetzlichen Hinderungsgründe haben die Route verhindert?

 

Antwort der Verwaltung:

Es ist richtig, dass gemäß § 50 (1) LG NW das Reiten in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet ist.

Bei der Münsterlandreitroute handelt es sich um eine geförderte Maßnahme. Nach den förderrechtlichen Bestimmungen sowie dem Fördermittelbescheid sind der Kreis Coesfeld und der Münsterland e.V. als Projektträger verpflichtet, die Verfügbarkeit benötigter Flächen in Form von Wegerechten nachzuweisen. Aus förderrechtlichen Anforderungen ist die Mindestlaufzeit der Gestattungsvereinbarung zu beachten: Für die eingesetzten Fördergelder gilt eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren.

Ein Eigentümer aus Tilbeck - Eigentümer eines Teilstückes der geplanten Reitroute über Tilbeck Richtung Baumberg - war trotz zahlreicher Gespräche nicht bereit, einen Gestattungsvertrag über 15 Jahre zu unterzeichnen. Ferner konnte auch mit einer Eigentümerin, als Eigentümerin eines vorhandenen Weges Richtung Baumberg, der zunächst als Teilroute geplant war, keine schriftliche langfristige Regelung erzielt werden.

 

 

2. Besteht im Landschaftsschutzgebiet Poppenbeck eine zusätzliche Notwendigkeit der Ausschilderung des Landschaftsschutzgebietes, um das verbotene Verlassen der Reitroute zu verhindern? Siehe auch: http://buergerservice.kreis-coesfeld.de/238+M578df913c29.0.html

 

Antwort der Verwaltung:

Diese Frage wird zuständigkeitshalber an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es liegt noch keine Rückantwort des Kreises Coesfeld vor. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses.

 

 

3. Welche Unterhaltungskosten kommen auf die Gemeinde Havixbeck für die Pflege und Unterhaltung der Reitroute in diesem und in den Folgejahren zu? Im Jahr 2010 war noch von ca. 4.000 € für die ursprünglich geplante Südroute die Rede! Welche pflegerischen Maßnahmen sollen hier erfolgen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Reitroute wird in diesem Jahr von dem Projektträger (Münsterland e.V. und Kreis Coesfeld) hergerichtet. Die Kosten tragen die Projektträger. Somit fallen mögliche Kosten erst ab 2014 an. Ob die erforderlichen Herrichtungsarbeiten von dem gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden, gegen Erstattung der Kosten oder ob vom Kreis Coesfeld eine Firma beauftragt wird diese Arbeiten durchzuführen, wird gemeinsam mit Vertretern des Kreises Coesfeld in der kommenden Woche festgelegt werden. Somit können heute noch keine genauen Angaben zu den Unterhaltungskosten ab dem Jahre 2014 mitgeteilt werden. Wie in der Verwaltungsvorlage ausgeführt, soll zunächst ein Betrag von 2.000 € im Haushaltsplan 2014 dafür eingestellt werden. Für einige Wege hat die Gemeinde bereits die Unterhaltungspflicht übernommen, da diese auch gleichzeitig als offizielle Radwege ausgewiesen sind.

 

 

Auf Nachfrage seitens der Ausschussmitglieder teilt Herr Gottheil mit, dass der für 2013 in den Haushaltsplanentwurf eingestellte Ansatz in Höhe von 4.000 € für die Reitwege Baumberge in diesem Jahr nicht gebraucht werde. Bürgermeister Gromöller ergänzt, dass der Ansatz gebildet wurde, da man gehofft habe, dass die Südroute zustande komme. Herr Kerkering befürchtet, dass die Radwege Schäden davon tragen könnten, wenn diese von Pferden mitgenutzt werden und fragt nach, ob der Ansatz von 2.000 € für das Jahr 2014 auskömmlich sein wird. Herr Wesselmann weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis ein fester Untergrund weniger schadensanfällig sei und bittet dies bei der Herrichtung der Reitwege zu berücksichtigen. Seitens der Verwaltung werden diese Hinweise aufgenommen.

 

 

4. Wieso wird die Ausweisung der Reitroute in keinem weiteren Ausschuss beraten? Entstehen der Gemeinde keinerlei finanzielle bzw. personelle Aufwände?

In 2010 wurde der Tagesordnungspunkt in den nachfolgenden Ausschüssen beraten: Die Verwaltungsvorlage 073/2010 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur am 20.09.2010, TOP 7 Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 22.09.2010, TOP 8 Haupt- und Finanzausschuss am 29.09.2010, TOP 6.

 

Antwort der Verwaltung:

Im Oktober 2010 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat begrüßt die Bestrebungen des Kreises Coesfeld, den Reittourismus zu einem weiteren touristischen Standbein im Münsterland zu entwickeln und unterstützt in dieser Hinsicht das EU-Ziel2-Projekt "Pferderegion Münsterland", das als gemeinsames Projekt der Münsterland e.V., der Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen sowie der Stadt Münster getragen wird.

 

Zur langfristigen Sicherung des auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck befindlichen Routenteils erklärt der Gemeinderat seine Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld hinsichtlich der Verpflichtung, die Münsterland-Reitroute dauerhaft zu unterhalten. Dabei geht der Rat der Gemeinde Havixbeck davon aus, dass der Kreis Coesfeld zur Mitfinanzierung der Unterhaltungskosten auch Mittel aus dem Aufkommen der Reitabgabe zur Verfügung stellt. Im Übrigen begrüßt er den Abschluss von Gestattungsverträgen entsprechend der Anlage 2 zur Verw..-Vorl. 73/2010, in dem erforderlichen Umfang bei der Inanspruchnahme von privaten Grundstücken.

 

Es erfolgte keine Festlegung der Routenführung durch den Gemeinderat. Hierfür waren und sind die Projektträger zuständig (die Gemeinde hat sie bei der Realisierung der geplanten Route unterstützt).

Der personelle Aufwand allein gesehen für diese Maßnahme kann nicht beziffert werden.

 

 

5. Wie sieht konkret die Ausweisung der Reitroute aus? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Wo sollen beispielsweise Anbindebalken und Rastplätze entstehen?

 

Antwort der Verwaltung:

In der kommenden Woche wird unser Bauhofleiter Herr Schulz gemeinsam mit Herrn Lasogga vom Kreis Coesfeld die mit der Gemeinde abgestimmte Route mit dem Traktor abfahren. Es wird gemeinsam festgelegt, in welchen Bereichen was und wie zu tun ist. Danach erfolgt die einheitliche Beschilderung dieser Wege. Ich denke, dass die Reitroute auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck im Sommer eröffnet werden kann.

In welchen Bereichen Anbindebalken und Rastplätze entstehen ist noch nicht abschließend entschieden. Die Gemeinde und auch der Kreis Coesfeld haben mögliche Interessenten für diese Maßnahmen angeschrieben und angesprochen. Es haben sich schon einige Interessenten beim Kreis Coesfeld bezüglich dieser Maßnahmen gemeldet. Auch diese weiteren Maßnahmen der privaten Grundstückseigentümer sind förderfähig.

 

 

6. Welche Maßnahmen zur verkehrlichen Sicherheit wurden mit dem Kreis bzw. Land besprochen? Beispielsweise muss die L550 überquert werden. Der Verkehr aus Richtung Brauhaus Klute ist für Reiter und natürlich auch Radfahrer und Fußgänger bei der eingezeichneten Überquerung nicht einsehbar. Hier trifft ausgeprägter Motorradverkehr, vor allen Dingen am Wochenende, auf mögliche Reittouristen. Welche Beschilderung und Verbesserung der Einsehbarkeit sind hier vorgesehen? Gibt es eine Temporeduzierung wie vergleichsweise in Münster auf Tempo 50?

 

Antwort der Verwaltung:

Hier hat der Kreis Coesfeld mit dem Straßenverkehrsamt eine Regelung gefunden.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es liegt noch keine Rückantwort des Kreises Coesfeld vor. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses.

 

 

7. Ist die zusätzliche Nutzung von Fahrradwegen als Reitweg zulässig ?

Wer übernimmt die Unterhaltung insbesondere auf Radwegen an Landstraßen? Kollidieren ausgewiesene überregionale Radwege mit der Nutzung als Reitweg?

 

Antwort der Verwaltung:

Nur in Ausnahmen mit Genehmigung und auf kurzen Strecken. Das Problem kam bei der Südroute auf, da diese nicht über einen längeren Abschnitt über den Radweg in Tilbeck geführt werden konnte. Das Problem stellt sich nicht bei der Nordroute. Eine Kollidierung von Radwegen mit der Nutzung als Reitweg wird nicht gesehen.

 

 

8. Sind die Jagdpächter bzw. die Jagdgenossenschaft im Abstimmungsprozess beteiligt gewesen?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Fokus lag bei den Eigentümern (auch selbst teilweise Jäger der Jagdgebiete). Teilweise wurde auch mit den Pächtern gesprochen.

 

 

9. Mit welchen Grundstückseigentümern wurde gesprochen?

 

Antwort der Verwaltung:

Es haben zahlreiche Gespräche stattgefunden.

 

 

10. Gibt es weitere Stellungnahmen von weiteren Vereinen wie LOV, ADFC Heimatverein, Reitverein usw.?

 

Antwort der Verwaltung:

Mit Vertretern des LOV wurde über die Realisierung gesprochen. Sie wurden um Unterstützung der Maßnahme gebeten. Auch wurde mit Mitgliedern des Reitvereins Kontakt aufgenommen. Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

 

Herr Kerkering hält es für sinnvoll, auch mit dem Fahrradclub Kontakt aufzunehmen.

 

 

11. Wieso wurden die Anwohner und vor allen Dingen Grundstückseigentümer in den betroffenen Bereichen nicht über die geplante Ausweisung einer Reitroute informiert?

 

Antwort der Verwaltung:

Es wurde mit den möglichen Grundstückseigentümern gesprochen. Viele Gespräche fanden vor Ort bei den Eigentümern statt. Dabei wurde immer anhand von Karten die aktuell geplante Route vorgestellt. Somit waren auch sie entsprechend informiert.

 

 

12. Muss die Vorlage nicht eine Beschlussvorlage sein?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Entscheidung über den Verlauf der Route treffen die Projektträger. Die Gemeinde war und ist bei der Realisierung der Route eingebunden und lediglich behilflich.

 

 

13. Besteht die Möglichkeit, die Übersicht der bestehenden Reitwege in Havixbeck grafisch darzustellen und auf der Homepage der Gemeinde touristisch zu vermarkten?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Projektträger werden - wie in anderen Bereichen schon geschehen - eine Münsterland-Reitrouten Karte - Abschnitt Havixbeck - erstellen. Selbstverständlich kann dann die Gemeinde auch damit auf der Homepage touristisch werben.

 

 

Abschließend weist Herr Wesselmann darauf hin, dass die Reitroute im GIS-Portal des Kreises Coesfeld aufgerufen werden kann. Da die Karte seiner Ansicht nach nicht aktuell ist, bittet er die Verwaltung um Überprüfung und ggf. um einen entsprechenden Hinweis an den Kreis Coesfeld.

 

Herr Wardenga lässt darüber abstimmen, ob für das Jahr 2014 ein Ansatz in Höhe von 2.000 € für die Unterhaltung der Reitroute in den Haushalt eingestellt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 11 Stimmen

einstimmig