Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

1.)          Der Gemeinderat beschließt kein Verbot für den Betrieb von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubgebläsen, insbesondere im Bereich Ortsmitte, auszusprechen, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt.

2.)          Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei notwendiger Neuanschaffung entsprechender Geräte für den gemeindlichen Bauhof geprüft wird, zukünftig Geräte mit geringeren Lärmemissionen anzuschaffen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/001/2019 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 23.01.2019, TOP 8.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Friedhof das Laub mit den Laubbläsern lediglich weggepustet würde.

Frau Böse antwortet, dass die Arbeiten fremdvergeben sind und dies – wegen der Lärmemission insbesondere zu Schulzeiten – nochmals geprüft werden solle.

 


Abstimmungsergebnis: