Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

a)      Das Konzept zur Sanierung des Schwimmerbeckens wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebotsverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen und einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Sanierung soll in Edelstahl erfolgen.

b)       Das Konzept zur Entwicklung der Außenanlagen im Freibad wird zur Kenntnis genommen. Es werden vorrangig die Bereiche mit den Nummern 4, 5 und 6 unter Berücksichtigung einer Kletterwand zur Realisierung vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese in den Förderantrag aufzunehmen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/020/2019 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 24.01.2019, TOP 12.

Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport vom 29.01.2019, TOP 7.

 

 

Herr Hense fragt, ob es sachlich richtig sei, wenn im Protokoll des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung (vgl. Protokoll BauA/001/2019 v. 24.01.2019, TOP 12, S. 10) davon die Rede sei, dass die Umsetzung der Maßnahme erst ab September 2020 erfolgen würde und ob der Ausweis im Haushaltsplan  2019/2020 daher richtig sei oder er dann nicht eher in 2021 erfolgen müsse.

Frau Böse antwortet, dass Vorlauf und Planungen ab sofort erfolgten, aber die Maßnahme in der Tat realistisch betrachtet erst in 2020 nach der Freibadsaison konkret umgesetzt werden könnte. Herr Wilke ergänzt, dass der Ansatz sicher auch auf 2020/2021 verschoben werden könne, aber es spricht auch nichts dagegen, den Ansatz so zu belassen und es dann ggf. noch zu korrigieren.

Frau Böse und Frau Schäpers erläutern, dass im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport auch der Förderverein zugegen war und den Wunsch nach einer Kletterwand geäußert habe, die sicherlich zur Attraktivitätssteigerung des Freibades beitragen würde.

 

Der Bitte der Ausschussmitglieder aus dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport gemäß (vgl. Protokoll der letzten Ausschusssitzung vom 29.01.2019, TOP 7), erfolge daher noch eine Bekanntgabe aus dem Fachbereich III bezüglich der Umsetzbarkeit der Maßnahme Kletterwand als Teilmaßnahme des Bereiches 6 in Kooperation mit dem Förderverein:

 

Eine Kletterwand am Schwimmerbecken kann und darf nur im Gesamtkonzept der Sanierung geplant werden.

Die Art, Aufstellung, Fundamentierung etc. dieser Wand hängt selbstverständlich von der Art der Umlaufrinne ab.

Daneben muss diese Kletterwand einen ausreichenden Abstand zum Sprungturm haben. Dieser ist in seiner jetzigen Form nicht mehr haltbar.

Eine Kletterwand kann also erst nach oder zumindest mit Ausführung der Sanierungsarbeiten installiert werden.

Zusammen mit dem Fachbüro Antec wird der Einsatz einer Kletterwand in unserem Bad diskutiert und abgewogen werden. Der Förderverein wird in diesen Prozess einbezogen.

Wir werden hierüber berichten.

 

Frau Böse berichtet weiter, dass der Förderverein heute mitgeteilt habe, dass er, wenn die preiswertere Variante umgesetzt werde, bereit ist, ein Drittel der Kosten als Eigenanteil zu übernehmen. Daraufhin wird der Beschlusstext um den Zusatz “und 6 unter Berücksichtigung einer Kletterwand” ergänzt.

Herr Hense dankt dem Förderverein und dessen im Publikum anwesenden Mitgliedern für das beachtliche Engagement herzlich und führt die Abstimmung herbei.

 

 


Abstimmungsergebnis: