Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

a)      Das Konzept zur Sanierung des Schwimmerbeckens wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebotsverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen und einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Sanierung soll in Edelstahl erfolgen.

b)       Das Konzept zur Entwicklung der Außenanlagen im Freibad wird zur Kenntnis genommen. Es werden vorrangig die Bereiche mit den Nummern 4, 5 und 6 zur Realisierung vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese in den Förderantrag aufzunehmen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/020/2019 liegt vor.

 

Zu Gast ist Herr Blau, Planer der Firma Antec, der anhand von Power Point Präsentationen jeweils ein Konzept zur Sanierung des Schwimmerbeckens und ein Konzept zur Gestaltung der Außenanlagen im Freibad vorstellt.

 

Grundsätzlich war ursprünglich nur eine Beckenkopfsanierung vorgesehen, hiervon sei man bei den umfangreichen Untersuchungen und wiederholten Färbetests ausgegangen, dabei sei u.a. eine nicht DIN-konforme und stark grenzwertig eingeschränkte Durchströmung zutage getreten; außerdem – so ergänzt der Ausschussvorsitzende – sei auch deutlich geworden, dass eine Komplettsanierung u.a. mit der Erneuerung aller Rohrleitungen geboten sei.

 

Es wird über die grundsätzlichen Unterschiede und Kosten zwischen der reinen Beckenkopfsanierung und einer Komplettsanierung, sowie – im Falle einer Komplettsanierung -  zwischen der Lösung mit der Auskleidung des Beckens mit einer Folie bzw. der Verwendung eines Edelstahlbeckens diskutiert. Dabei wird den Ausschussmitgliedern deutlich, dass die Investition in eine Komplettsanierung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geboten scheint.

 

Zur Frage der Auskömmlichkeit der von ihm kalkulierten Kosten führt der Planer folgendes aus: Eine möglichst frühe Ausschreibung würde den Anbieter in die Lage versetzen, ohne Zeitdruck einzukaufen bzw. zu produzieren, so dass die seines Erachtens mit einer realistischen 15%-Aufschlagsspanne versehenen Kostenplanungen im vorgegebenen Rahmen bleiben könnten.

Vor dem Hintergrund des Pflegeaufwandes, der Haltbarkeitsdauer und auch Aspekten von z.B. möglichem Vandalismus außerhalb der Öffnungszeiten sprechen sich die Ausschussmitglieder für den Einbau eines Edelstahlbeckens aus.

 

Beim Gestaltungskonzept wurden eine mit dem Förderverein abgestimmte Maximallösung und ein Minimalkonzept erarbeitet. Die einzelnen Punkte seien untereinander austauschbar. Die Punkte 4, 5 und 6 beziehen sich auf die Barrierefreiheit.

Herr Haschke erläutert, dass das Beschlusskonzept in der (wünschenswerten) Maximalform auch nach und nach entwickelt bzw. abgearbeitet werden kann. Die Maßnahmen müssten nicht alle sofort erfolgen.

 

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Fördermöglichkeiten, im Gespräch ist neben einer LEADER-Förderung auch das Förderprogramm Soziale Integration im Quartier, bei den Förderprogrammen ist das Antragsende Ende Februar bzw. Ende März.

Offene Fragen (Schließt eine Förderung die andere aus? Werden durch die Förderung beide Maßnahmen –Komplettsanierung und Gestaltungskonzept – abgedeckt? Ist die Gemeinde zur Umsetzung verpflichtet, wenn der Förderantrag gestellt wird?) sollen bis zur Ratssitzung von Fachbereich III geklärt werden; es wird beschlossen, den Beschlussvorschlag unabhängig von der Leaderförderung bzw. ergebnisoffener zu formulieren.

Herr Haschke weist darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahme ab September 2020 erfolgen würde, potentielle Fördermittel seien über einen längeren Zeitraum streckbar.

Frau Böse ergänzt noch, dass dieser Tagesordnungspunkt noch im Schulausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss und im Gemeinderat zur Behandlung anstünde; die Förderfähigkeit solle bis zur Ratssitzung nochmal genauer geprüft werden.

 

Der Beschlusstext wird in der Weise ergänzt bzw. abgeändert, dass die Begrenzung auf die LEADER-Förderung herausgenommen wird; es wird ergänzt, dass die Sanierung mit dem Edelstahlbecken erfolgen soll. Unter b) werden die Begriffe „Entwicklung“ und „vorrangig“ hinzugenommen.


Abstimmungsergebnis: