Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung des Mischwasserkanals der Schützenstraße/K51 die finanziellen Mittel in Höhe von 500.000 € für den Teil der offenen Bauweise bereits jetzt zur Verfügung zu stellen.

 

b) Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen zusammen mit der Gelsenwasser AG auszuschreiben, wobei die Gelsenwasser AG die vergebende Stelle ist. Es sollen zwei Lose (Erneuerung der Wasserleitung Gelsenwasser und Kanalarbeiten Gemeinde Havixbeck) gebildet werden, die jedoch zusammen an die wirtschaftlichste Firma vergeben werden.

Dem Bürgermeister wird die Vergabevollmacht für das Los der Gemeinde Havixbeck erteilt.

Der Gemeinderat wird im Nachgang über die Vergabe informiert.

 

c) Der Kreis Coesfeld wird aufgefordert, die Wiederherstellung der Fahrbahn in Flüsterasphalt vorzunehmen und zwar aufgrund der extrem hohen Verkehrsbelastung. Darüber hinaus möge die Kommunikation mit den Anliegern, den Verkehrsträgern und sonstigen Stellen möglichst professionell begleitet werden.

 


Die Verwaltungsvorlage 111/2018 liegt vor.

 

Herr Wientges begrüßt Herrn Bielert von der Gelsenwasser AG und erläutert kurz den Sachverhalt.

Der Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger plant als zweiten Bauabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße in Richtung Ortsausgang, Höhe Netto Markt auf ca. 1,2 km die Asphaltdecke im Tiefeinbau (bis zur Schottertragschicht) sowie evtl. einige Entwässerungseinrichtungen zu erneuern.

Der erste Bauabschnitt, Josef-Heydt Straße zwischen der L550 und dem Kreisverkehr zu den Märkten / Baugebiet Schmitz Kamp wurde bereits Mitte dieses Jahres im Hocheinbau (neue Asphaltdecke) erneuert. Im Vorfeld Kanalplanungen wurde Ende letzten Jahres eine Zustandserfassung der Hauptkanäle und deren angeschlossener Grundstücksanschlussleitungen in den beiden Bauabschnitten mittels TV-Inspektionen erstellt.

Im Weiteren wurde die Hydraulik der Hauptkanäle überprüft. Beide Ergebnisse sind dann in einem Sanierungskonzept zusammengefasst worden.

Im Zuge des Neubaus des Kanals in der Schützenstraße durch die Fa. Kerkfeld von 1978/1979 wurden 41 Hausanschlussleitungen und 14 Hausanschlussschächte verbaut. Anhand der Zustandserfassung wurde festgestellt, dass ein Großteil der Grundstücksanschlussleitungen erneuert werden muss.

Einige Anschlussleitungen haben keine Funktion und sollen im Zuge dieser Maßnahme verdämmt werden. Die Hausanschlussleitungen werden, so erforderlich bis zur Grundstücksgrenze erneuert.

Im Hauptkanal sind 3 in offener Bauweise geplante Maßnahmen berücksichtigt. Hierdurch soll zum einen eine hydraulische Optimierung (Fußgängerüberweg Grüner Weg) erwirkt werden, zum anderen soll ein Zwischenschacht zur Vorbereitung einer Linersanierung verbaut werden und das Verdämmen schadhafter abgemauerter Haltungen (keine Anschlüsse vorhanden).

 Weitere Haltungen weisen starke Korrosion auf, welche in den Folgejahren mittels Renovation als Schlauchlining noch saniert werden müssen. Nach überschlägigen Kostenschätzungen werden voraussichtlich weitere 500.000 € für die Sanierung der Kanäle in geschlossener Bauweise nötig.

 

Herr Bielert zeigt anschließend anhand Anlage 2 zur VO/111/2018 den Sanierungsbedarf

des Trinkwassernetzes auf. Die Maßnahme soll von ca. April bis ca. November/Dezember 2019 durchgeführt werden und mit Sperrungen bzw. Umleitungen verbunden sein, die selbstverständlich in Absprache mit der Gemeinde erfolgen werden. Unvermeidliche Einschränkungen für die Anwohner werden in kürzestmöglichen Sperrungsintervallen erfolgen.

 

Zur besseren Koordination der Baustelle sollen die beiden Gewerke zusammen ausgeschrieben werden, wobei die Gelsenwasser AG die vergebende Stelle ist.

 

Es ergeht die Frage, ob ein „privater Dritter“ bei einer gemeinsamen Baumaßnahme auch das Los für die Kommune ausschreiben und vergeben dürfe. Herr Wientges antwortet, dass man davon ausgehe. Er werde es jedoch bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses prüfen.

Außerdem soll der Wunsch an den Kreis herangetragen werden, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die Asphaltdecke mit Flüsterasphalt zu versehen.

Es ergeht weiterhin die eindringliche Bitte eines Ausschussmitgliedes, die Anwohner, bei der Reparatur der Hausanschlüsse, so gewünscht, fachlich zu begleiten und die Maßnahme gut mit den Anwohnern und in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.

 

Frau Böse ergänzt, dass neben den  Anwohnern selbstverständlich auch der ÖPNV, die Abfallbetriebe und die Betroffenheit von Schulwegen mit bedacht werden.

 

Herr Bielert versichert, dass von Seiten der Gelsenwasser AG ein ganzes Portfolio bereitgestellt wird,  um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Hierzu zählt die Pressearbeit, Veröffentlichung auf der Homepage, Verteilen von Handzetteln für die Anlieger mit den Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner.

 

Herr Wientges bedankt sich bei Herrn Bielert. Der Beschlusstext wird um Punkt c ergänzt. Sodann erfolgt die Abstimmung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Frage, ob ein „privater Dritter“ bei einer gemeinsamen Baumaßnahme auch das Los für die Kommune ausschreiben und vergeben dürfe, wird aktuell noch geklärt.

Die Frage wird im Haupt- und Finanzausschuss beantwortet.


Abstimmungsergebnis: