Sitzung: 15.11.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: VO/111/2018
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
a) Der Gemeinderat
beschließt, für die Sanierung des Mischwasserkanals der Schützenstraße/K51 die
finanziellen Mittel in Höhe von 500.000 € für den Teil der offenen Bauweise
bereits jetzt zur Verfügung zu stellen.
b) Der Gemeinderat
beschließt, die Leistungen zusammen mit der Gelsenwasser AG auszuschreiben,
wobei die Gelsenwasser AG die vergebende Stelle ist. Es sollen zwei Lose
(Erneuerung der Wasserleitung Gelsenwasser und Kanalarbeiten Gemeinde
Havixbeck) gebildet werden, die jedoch zusammen an die wirtschaftlichste Firma
vergeben werden.
Dem Bürgermeister
wird die Vergabevollmacht für das Los der Gemeinde Havixbeck erteilt.
Der Gemeinderat wird
im Nachgang über die Vergabe informiert.
c) Der Kreis Coesfeld
wird aufgefordert, die Wiederherstellung der Fahrbahn in Flüsterasphalt
vorzunehmen und zwar aufgrund der extrem hohen Verkehrsbelastung. Darüber
hinaus möge die Kommunikation mit den Anliegern, den Verkehrsträgern und
sonstigen Stellen möglichst professionell begleitet werden.
Die Verwaltungsvorlage 111/2018 liegt vor.
Herr Wientges begrüßt Herrn Bielert von der Gelsenwasser AG und erläutert kurz den Sachverhalt.
Der Kreis Coesfeld als
Straßenbaulastträger plant als zweiten Bauabschnitt zwischen dem Kreisverkehr
Münsterstraße in Richtung Ortsausgang, Höhe Netto Markt auf ca. 1,2 km die
Asphaltdecke im Tiefeinbau (bis zur Schottertragschicht) sowie evtl. einige Entwässerungseinrichtungen
zu erneuern.
Der erste
Bauabschnitt, Josef-Heydt Straße zwischen der L550 und dem Kreisverkehr zu den
Märkten / Baugebiet Schmitz Kamp wurde bereits Mitte dieses Jahres im
Hocheinbau (neue Asphaltdecke) erneuert. Im Vorfeld Kanalplanungen wurde Ende
letzten Jahres eine Zustandserfassung der Hauptkanäle und deren angeschlossener
Grundstücksanschlussleitungen in den beiden Bauabschnitten mittels
TV-Inspektionen erstellt.
Im Weiteren wurde die
Hydraulik der Hauptkanäle überprüft. Beide Ergebnisse sind dann in einem
Sanierungskonzept zusammengefasst worden.
Im Zuge des Neubaus
des Kanals in der Schützenstraße durch die Fa. Kerkfeld von 1978/1979 wurden 41
Hausanschlussleitungen und 14 Hausanschlussschächte verbaut. Anhand der
Zustandserfassung wurde festgestellt, dass ein Großteil der
Grundstücksanschlussleitungen erneuert werden muss.
Einige
Anschlussleitungen haben keine Funktion und sollen im Zuge dieser Maßnahme
verdämmt werden. Die Hausanschlussleitungen werden, so erforderlich bis zur
Grundstücksgrenze erneuert.
Im Hauptkanal sind 3
in offener Bauweise geplante Maßnahmen berücksichtigt. Hierdurch soll zum einen
eine hydraulische Optimierung (Fußgängerüberweg Grüner Weg) erwirkt werden, zum
anderen soll ein Zwischenschacht zur Vorbereitung einer Linersanierung verbaut
werden und das Verdämmen schadhafter abgemauerter Haltungen (keine Anschlüsse
vorhanden).
Weitere Haltungen weisen starke Korrosion auf,
welche in den Folgejahren mittels Renovation als Schlauchlining noch saniert
werden müssen. Nach überschlägigen Kostenschätzungen werden voraussichtlich
weitere 500.000 € für die Sanierung der Kanäle in geschlossener Bauweise nötig.
Herr Bielert zeigt anschließend anhand Anlage 2 zur VO/111/2018 den Sanierungsbedarf
des Trinkwassernetzes
auf. Die Maßnahme soll von ca. April bis ca. November/Dezember 2019
durchgeführt werden und mit Sperrungen bzw. Umleitungen verbunden sein, die
selbstverständlich in Absprache mit der Gemeinde erfolgen werden.
Unvermeidliche Einschränkungen für die Anwohner werden in kürzestmöglichen
Sperrungsintervallen erfolgen.
Zur besseren
Koordination der Baustelle sollen die beiden Gewerke zusammen ausgeschrieben
werden, wobei die Gelsenwasser AG die vergebende Stelle ist.
Es ergeht die Frage, ob ein „privater Dritter“ bei einer gemeinsamen Baumaßnahme auch das Los für die Kommune ausschreiben und vergeben dürfe. Herr Wientges antwortet, dass man davon ausgehe. Er werde es jedoch bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses prüfen.
Außerdem soll der Wunsch an den Kreis herangetragen werden, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die Asphaltdecke mit Flüsterasphalt zu versehen.
Es ergeht weiterhin die eindringliche Bitte eines Ausschussmitgliedes, die Anwohner, bei der Reparatur der Hausanschlüsse, so gewünscht, fachlich zu begleiten und die Maßnahme gut mit den Anwohnern und in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Frau Böse ergänzt, dass neben den Anwohnern selbstverständlich auch der ÖPNV, die Abfallbetriebe und die Betroffenheit von Schulwegen mit bedacht werden.
Herr Bielert versichert, dass von Seiten der Gelsenwasser AG ein ganzes Portfolio bereitgestellt wird, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Hierzu zählt die Pressearbeit, Veröffentlichung auf der Homepage, Verteilen von Handzetteln für die Anlieger mit den Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner.
Herr Wientges bedankt sich bei Herrn Bielert. Der Beschlusstext wird um Punkt c ergänzt. Sodann erfolgt die Abstimmung.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Frage, ob ein „privater Dritter“ bei einer
gemeinsamen Baumaßnahme auch das Los für die Kommune ausschreiben und vergeben
dürfe, wird aktuell noch geklärt.
Die Frage wird im Haupt- und Finanzausschuss beantwortet.
Abstimmungsergebnis: