Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Straßenbau
Der Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger plant als zweiten Bauabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße in Richtung Ortsausgang, Höhe Netto Markt auf ca. 1,2 km die Asphaltdecke im Tiefeinbau (bis zur Schottertragschicht) sowie evtl. einige Entwässerungseinrichtungen zu erneuern.
Der erste Bauabschnitt, Josef-Heydt Straße zwischen der L550 und dem Kreisverkehr zu den Märkten / Baugebiet Schmitz Kamp wurde bereits Mitte dieses Jahres im Hocheinbau (neue Asphaltdecke) erneuert.
Trinkwasserversorgung
Die Gelsenwasser AG muss vorab die Trinkwasserleitung in dem Bereich zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße in Richtung Ortsausgang, höhe Fußgängerüberweg Grüner Weg erneuern. Es wurden bereits 2017 Querschläge in dem Geh/Radweg durchgeführt, um eine geeignete Trasse zu finden. Hierbei wurde festgestellt, dass in dem Geh/Radweg bereits diverse Leitungen (Telekom etc.) liegen, aus diesem Grund erfolgt die Neuverlegung der Wasserleitung in der Straße.
Die alte Wasserleitung wird während der Baumaßnahme weiterhin in Betrieb sein, um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten.
Die vorhandenen Hausanschlüsse werden auf die neu verlegte Leitung umgebunden und zum Teil erneuert.
Die Bauarbeiten sind für eine auch in Zukunft sichere Wasserversorgung notwendig
Abwasserbeseitigung
Im Vorfeld dieser Planungen wurde Ende letzten Jahres eine Zustandserfassung der Hauptkanäle und deren angeschlossener Grundstücksanschlussleitungen in den beiden Bauabschnitten mittels TV-Inspektionen erstellt.
Im Weiteren wurde die Hydraulik der Hauptkanäle überprüft. Beide Ergebnisse sind dann in einem Sanierungskonzept zusammengefasst worden.
In Hinblick auf die Sanierungsverfahren wird in Erneuerung, Renovierung und Reparatur unterschieden.
Nachfolgend werden die angenommenen Nutzungsdauern der hier geplanten Verfahren, unterteilt nach Sanierungsarten, kurz zusammengefasst.
Reparaturverfahren
Die Reparaturverfahren haben unterschiedliche Nutzungsdauern, die nach LAWA (Leitlinie der Nutzungsdauer in der Kanalsanierung) mit 2 bis 15 Jahren angegeben werden. Maßnahmen wie z.B. Risse verpressen, Kurzliner etc.
Renovierungsmaßnahmen
Bei den Renovierungsmaßnahmen gilt es zwischen den einzelnen Verfahren zu unterscheiden. Das hier gewählte Schlauchlining ist eine sich selbst tragende Auskleidung und kann die Funktion des Altrohres vollständig übernehmen. Die Nutzungsdauer wird konservativ mit 40 Jahren angesetzt.
Erneuerungsverfahren
Bei dem Erneuerungsverfahren können nach LAWA 50 bis 80 Jahren als Nutzungsdauer angenommen werden. In einigen Fällen auch mit 100 Jahren.
Hauptkanal
Der Hauptkanal Schützenstraße ist ein wichtiger Hauptsammelkanal, der letztlich den gesamten Ortskern entwässert und zur Kläranlage ableitet.
Der Hauptkanal wurde 1978/1979 durch die Firma Kerkfeld aus Gescher-Hochmoor gebaut.
Ab der Einfahrt Beekenkamp wurden im Weiteren parallel Kanäle verbaut, die in den Hauptsammlerkanal Schützenstraße wieder entwässern.
Die Zustandserfassung mit Auswertung der Ergebnisse hat aufgezeigt, dass sich das Kanalnetz grundsätzlich in einem funktionsfähigen Zustand befindet.
In den untersuchten Bereichen sollen punktuell Schäden in offener und geschlossener Bauweise repariert werden.
Einige Haltungen weisen starke Korrosion auf, welche in den Folgejahren mittels Renovation als Schlauchlining noch saniert werden müssen. Nach überschlägigen Kostenschätzungen werden vorraussichtlich weitere 500.000 € für die Sanierung der Kanäle in geschlossener Bauweise nötig.
Im Hauptkanal sind 3 in offener Bauweise geplante Maßnahmen berücksichtigt. Hierdurch soll zum einen eine hydraulische Optimierung (Fußgängerüberweg Grüner Weg) erwirkt werden, zum anderen soll ein Zwischenschacht zur Vorbereitung einer Linersanierung verbaut werden und das Verdämmen schadhafter abgemauerter Haltungen (keine Anschlüsse vorhanden).
Grundstücksanschlussleitungen
Im Zuge des Neubaus durch die Fa. Kerkfeld von 1978/1979 wurden 41 Hausanschlussleitungen und 14 Hausanschlussschächte verbaut. Anhand der Zustandserfassung wurde festgestellt, dass ein Großteil der Grundstücksanschlussleitungen erneuert werden muss.
Einige Anschlussleitungen haben keine Funktion und sollen im Zuge dieser Maßnahme verdämmt werden.
Bauablauf
Die anstehenden Arbeiten (Straßenbau, Tiefbau zur Erneuerung der Wasserleitung und Kanalarbeiten) können aus verschiedenen Gründen nicht zusammen erfolgen.
Die Baumaßnahme muss in 3 Bauabschnitten erfolgen. 1. Bauabschnitt Kreisverkehr Münsterstraße bis Einfahrt Beekenkamp, 2. Bauabschnitt geht bis Einfahrt Herkentruper Straße,
3. Bauabschnitt geht bis Höhe Netto.
Alle Bauabschnitte können nur in Vollsperrung erfolgen.
Der 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich jeweils (Tiefbau und späterer Straßenbau durch den Kreis Coesfeld) in den Sommerferien erfolgen, da in den Bereich keine Umleitung des Verkehrs möglich ist.
Die Arbeiten für die Trinkwassererneuerung sowie die Kanalerneuerungen können zusammen jeweils in einen Bauabschnitt erfolgen. Von Vorteil wäre, dass der Bauabschnitt „nur“ 2-mal vollgesperrt werden müsste (Tiefbau und späterer Straßenbau).
Des Weiteren können Kosten bei der Wiederherstellung der provisorisch angelegten Straße reduziert werden.
Ferner werden keine gegenseitigen Übernahmen von Gewährleistungen der Maßnahmenträger notwendig, da das Straßenprovisorium in einem erstellt werden kann und die Kanal- und Wasserleitung von einem Unternehmen erstellt werden.
Die Arbeiten werden als Wanderbaustelle ablaufen, sodass nur einzelne Rohrlängen verlegt und wieder verfüllt werden. Gleiches gilt für die Anschlussleitungen.
Die Tiefbauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2019 angeschlossen sein, sodass 2020 der Kreis Coesfeld in Zuge der o.g. 3 Bauabschnitte die Asphaltarbeiten durchführen kann.
Die Verwaltung empfiehlt, dass im Zuge der Trinkwassererneuerung gleichzeitig die Anschlussleitungen erneuert werden.
Hierzu müssen die finanziellen Mittel bereits jetzt zur Verfügung zu
stellen, da die Leistungen noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden sollen und
somit möglichst im Frühjahr die jeweilige Erneuerung erfolgen kann.
Beschlussvorschlag
a)
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung des Mischwasserkanals der
Schützenstraße/K51 die finanziellen Mittel in Höhe von 500.000 € für den Teil
der offenen Bauweise bereits jetzt zur Verfügung zu stellen.
b)
Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen zusammen mit der Gelsenwasser AG
auszuschreiben, wobei die Gelsenwasser AG die vergebende Stelle ist. Es sollen
zwei Lose (Erneuerung der Wasserleitung Gelsenwasser und Kanalarbeiten Gemeinde
Havixbeck) gebildet werden, die jedoch zusammen an die wirtschaftlichste Firma
vergeben werden.
Dem
Bürgermeister wird die Vergabevollmacht für das Los der Gemeinde Havixbeck
erteilt.
Der
Gemeinderat wird im Nachgang über die Vergabe informiert.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die benötigten Haushaltsmittel für die Sanierung des Mischwasserkanals der Schützenstraße/K51 in Höhe von 500.000 € für den Teil der offenen Bauweise, werden entsprechend im Haushalt 2019 unter der Investitionsnummer KNL-018 bereitgestellt.