Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Nach Beratung ergeht folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ im Verfahren nach § 13 BauGB. Der Änderungsbereich entspricht dem gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes  „Flothfeld II“ und ist in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 084/2018 dargestellt.

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ werden unter „1. Stellung der baulichen Anlagen“ in der Form ergänzt, dass ausnahmsweise Stellplätze und Carports für Eckgrundstücke auch außerhalb der bebaubaren Fläche errichtet werden können. Um eine Beeinträchtigung des Straßenraumes zu vermeiden wird festgesetzt, dass bei Anordnung eines Carports im Vorgartenbereich ein Mindestabstand von 1 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten und zu begrünen ist.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/084/2018 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.09.2018, TOP 10

 

Herr Eikmeyer verlässt um 20.11 Uhr den Sitzungssaal und ist zur Abstimmung nicht anwesend.


Abstimmungsergebnis (ohne RM Eikmeyer):