Sitzung: 22.03.2012 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 033/2012
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Änderung der
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW zum
Bebauungsplan „Stiftsdorf Hohenholte“ hinsichtlich der Änderung der
festgesetzten Zahl der Vollgeschosse und der festgelegten Dachneigung für den
Bereich des Flurstücks 1163. Der zu ändernde Bereich ist in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 033/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Veränderung in der Form,
dass die ehemals festgesetzte Zahl der Vollgeschosse von eingeschossig auf
zweigeschossig und die bisher vorgeschriebene Dachneigung von 45- 50 ° auf 30 °
geändert wird.
Die Verwaltungsvorlage 033/2012 liegt vor.