Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 031/2018
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung,
dem Antrag vom 06.01.2018 auf Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld II mit dem
Ziel, die Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenzen und innerhalb der
Vorgartenfläche zu ermöglichen, nicht zu entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Weiter empfiehlt der Ausschuss dem Rat
folgendes:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten
Sitzungsfolge einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten, der für die
Eckgrundstücke eine Sonderregelung zulässt. Hierzu soll auch aufgezeigt werden,
für wie viele Grundstücke diese Regelung zutreffen könnte.
Die Verwaltungsvorlage 031/2018 liegt vor.
Die Thematik der Bebauung der Vorgartenfläche wird kontrovers diskutiert. Im Raume stehen eine Einzelfallentscheidung, eine Grundsatzentscheidung oder die Zulassung einer Ausnahme für Eckgrundstücke. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass eine Einzelfallentscheidung rechtlich bedenklich ist. Hinsichtlich einer generellen Regelung für Eckgrundstücke sei jedoch auch unter rechtlichen Aspekten vorstellbar; hierzu müsste durch die Verwaltung für eine der nächsten Sitzungsfolgen ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden.
Herr Spüntrup beantragt, diesbezüglich über einen weitergehenden Beschlussvorschlag abzustimmen. Es wird daher zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt und im Anschluss über den weitergehenden Antrag des Herrn Spüntrup.
Abstimmungsergebnis: