Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 30. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“. Der Geltungsbereich wird auf Antrag der Drostestiftung im Norden erweitert, mit dem Ziel, diese Fläche auch für Zwecke der Drostestiftung zu entwickeln. Die Plangebiete (schwarz umrandet) sind in der Anlage 6 des dem Ratsprotokoll beigefügten Planes zu entnehmen.

 


Die Verwaltungsvorlage 012/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 25.01.2018 TOP 9

 

Zunächst wird von Frau Böse folgender Sachverhalt erläutert:

 

Zur Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Realisierung des Droste Kulturzentrums hat sich bei der Vorbereitung des Architektenwettbewerbes die Notwendigkeit gezeigt, dass Teile des bisherigen Betriebsgeländes des Gala-Bau Unternehmens, verlegt werden müssen (diese Flächen sind zurzeit von der Drostestiftung an den Betrieb verpachtet). Nur so kann erreicht werden, dass eine beeinträchtigungsfreie Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten sowie der dazugehörenden Freiflächen für das Droste Kulturprojekt möglich wird.

 

Aus diesem Grunde wird auf Antrag der Drostestiftung vorgeschlagen, den Geltungsbereich für die 30. förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (einschließlich Bebauungsplan) im Norden zu erweitern, mit dem Ziel, diese Fläche auch für Zwecke der Drostestiftung zu entwickeln. Die Änderung ist dem als Anlage 6 des dem Ratsprotokoll beigefügten Planes im Ratsinformationssystem (nur online) zu entnehmen.

 


Abstimmungsergebnis: