Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6, Enthaltungen: 4

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Havixbeck in der Fassung vom 18.10.2017. Die nächste Fortschreibung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Jahren vorzusehen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 107/2017 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 13

 

 

Frau Böse geht auf den Antrag von Herrn Rosenbaum ein, über welchen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 15.11.2017 bereits beraten wurde. Der Antrag wird im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 7 zum Protokoll eingestellt.

 

Herr Rosenbaum bittet um fachliche Prüfung des vorgestellten Brandschutzbedarfsplanes. Es ginge ihm nicht nur um die Löschwassermenge, sondern vor allem um die nicht einzuhaltende Hilfsfrist für den Standort Stift Tilbeck. Er macht darauf aufmerksam, dass die Verantwortlichkeit für die Brandschutzbedarfsplanung bei den Ratsmitgliedern liege.

 

Frau Böse erläutert, dass in der Zwischenzeit sowohl mit der Feuerwehr  als auch mit dem Kreisbrandschutzmeister hinsichtlich der von Herrn Rosenbaum in seinem Antrag aufgeführten Bedenken Gespräche geführt worden seien. Sie stimmt ihm zu, dass das Stift Tilbeck durch seine Entfernung nicht im zeitlichen Rahmen der Erreichbarkeit liege. Jedoch verweist sie darauf, dass hierfür Vereinbarungen mit Nachbarkommunen vorliegen. Es gebe keine Bedenken dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan zuzustimmen.

 

Da laut neuer Geschäftsordnung eine Öffnung der Sitzung nicht mehr möglich ist, erhalten die Vertreter der Feuerwehr nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme in dieser Angelegenheit.

 

Herr Wesselmann schlägt vor, dem Brandschutzbedarfsplan unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass eine Stellungnahme durch den Kreisbrandmeister eingeholt und der Brandschutzbedarfsplan um eine schriftliche Vereinbarung mit den Nachbarkommen hinsichtlich der nachbarschaftlichen Hilfeleistung im Bereich des Stiftes Tilbeck ergänzt wird.

 

Herr Gromöller lässt zunächst über den Antrag von Herrn Rosenbaum vom 12.11.2017 abstimmen, der da lautet:

 

„Hiermit beantrage ich den Brandschutzbedarfsplan noch nicht zu beschließen, sondern stattdessen den Entwurf offiziell an die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zu überweisen.“

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 8; Nein: 12; Enthaltung: 2.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 107/2017:

 

 

 

 

 

 

Nach der Abstimmung gibt Herr Rosenbaum eine Protokollerklärung ab, welche von ihm, Herrn Webering, Herrn Wardenga und Herrn Overs unterschrieben ist, ab.

Die Protokollerklärung ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 8 zum Protokoll eingestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: