Sitzung: 15.11.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 107/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Havixbeck
in der Fassung vom 18.10.2017. Die nächste Fortschreibung ist innerhalb der
gesetzlichen Frist von 5 Jahren vorzusehen.
Die Verwaltungsvorlage 107/2017 liegt vor.
Anm. der Schriftführerin:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde
vorgezogen und vor dem TOP 7 „Möglichkeiten zur Verbesserung der
Barrierefreiheit bei Haus Sudhues (Ortstermin vor Beginn der Sitzung)“ beraten.
Frau Böse erläutert, dass mit der Wehrführung und dem Kreisbrandmeister
hinsichtlich der vorzuhaltenden Löschwassermenge für die Löschgruppe Hohenholte
ein Kompromissvorschlag unter
Beteiligung des Kreisbrandmeisters, der Wehrführung und des Gutachters erzielt
worden sei, und zwar mit dem Inhalt, dass in Hohenholte das Löschfahrzeug
zeitlich vorgezogen zu beschaffen und die Löschwassermenge von 600 auf 1000
Liter zu erhöhen ist (wurde in die vorliegende Fassung des
Brandschutzbedarfsplanes schon eingearbeitet).
Hinsichtlich der im Brandschutzbedarfsplan festgestellten Notwendigkeit,
die Atemschutzwerkstatt zu ertüchtigen, liegen der Verwaltung erste
Planungsansätze vor, die jedoch noch nicht geprüft werden konnten. Aus diesem
Grunde wird vorgeschlagen, die Beratung hierzu in der 1. Sitzungsfolge des
neuen Jahres vorzunehmen.
Herr Wesselmann bedankt sich für das geführte Gespräch und bezieht sich auf
den CDU-Antrag vom 12.11.2017 (vorgelegt von Herrn Rosenbaum), und beantragt,
den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan noch nicht zu beschließen. Zunächst
solle der Entwurf offiziell an die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung mit
der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet werden.
Der Antrag ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 6 zum Protokoll eingestellt.
Herr Wesselmann macht darauf aufmerksam, dass die Ratsmitglieder
Rechtssicherheit in ihrer Entscheidung bzgl. des Brandschutzbedarfsplanes
wünschen. Er verweist darauf, dass die Hilfsfristen beim Stift Tilbeck nicht
eingehalten werden.
Anm. der Schriftführerin:
Herr Hense befindet sich ab 19:16
Uhr im Sitzungssaal. Somit sind 9 stimmberechtigte Personen anwesend.
Frau Böse fasst zusammen, dass der Brandschutzbedarfsplan nicht von der
Bezirksregierung Münster genehmigt werden müsse und insofern mangels
Zuständigkeit dort auch von der Verwaltung nicht vorlegt werden könne. Wenn
gewünscht, könne eine schriftliche Stellungnahme des Kreises Coesfeld als
Fachaufsicht (vertreten durch den Kreisbrandmeister) hinsichtlich des
vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes eingeholt werden.
Hierauf wird zunächst über den Antrag von Herrn Rosenbaum vom 12.11.2017,
der wie folgt lautet, abgestimmt:
„Hiermit beantrage ich den
Brandschutzbedarfsplan noch nicht zu beschließen, sondern stattdessen den
Entwurf offiziell an die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung mit der Bitte
um Prüfung und Stellungnahme zu überweisen.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt: Ja: 3; Nein: 5; Enthaltung: 1.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 107/2017:
Abstimmungsergebnis: