Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf Anregung des Ausschuss-Vorsitzenden Geschwinder empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Als planerische Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Friedhofhallendaches zu beachten sind, werden festgelegt:

  1. Das Flachdach soll ersetzt werden durch ein Gefälledach; hierbei soll die Entwässerung nach außen erfolgen.
  2. Es sollen keine Lichtkuppeln über den Fluren installiert werden. Die Beleuchtung soll durch eine beleuchtete Glasplatte in der Decke erfolgen, damit der Charakter der Räume erhalten bleibt.
  3. Der hintere der 4 Abschiedsräume, soll durch Versetzen der Tür zum Flur erweitert werden.
    Ein  notwendiger Anstrich in heller Farbe sollte eingeplant werden.

Mit den Arbeiten sollte möglichst im Frühjahr des kommenden Jahres begonnen werden.

Hierfür wird die vorzeitige Mittelfreigabe im Sinne von § 82 (1) Nr. 1 GO NRW wegen der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme genehmigt.

 

Die Verwaltung soll darüber hinaus überprüfen, ob urheberrechtliche Bedenken gegen die Umgestaltung sprechen.

 


Die Verwaltungsvorlage Nr. 122/2011 liegt vor.

 

 

Der Vorsitzende begrüßt den Architekten Ralf Bosfeld vom Planungsbüro und erteilt ihm das Wort.

Herr Bosfeld erläutert anhand einer power-point-präsentation den aktuellen Planungsstand. Er verteilt weiterhin eine Kostenübersicht zur notwendigen Flachdachsanierung, der Böden und der Innenraumerweiterung.

Diese Kostenübersicht wird als Anlage  dem Protokoll beigefügt.


Fest steht, dass das Flachdach der Friedhofshalle undicht ist. Wegen dieser Undichtigkeiten ist bereits an verschiedenen Stellen Wasser eingedrungen.
Zur Sanierung des Daches stellt Herr Bosfeld verschiedene Varianten der notwendigen Sanierung vor, welche auch in der Kostenübersicht dargestellt sind.

Nach einer regen Diskussion im Ausschuss und der Beantwortung der einzelnen Fragen herrscht Einigkeit bei den Ausschussmitgliedern durch eine nachhaltige Sanierung einen dauerhaften Erhalt der Bausubstanz zu ermöglichen. Die angespannte Haushaltslage darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Zum Erhalt der Bausubstanz soll ein Gefälledach installieren werden, damit das Regenwasser in Richtung der Außenkanten abfließen kann. Die Entwässerung sollte hierbei nach außen erfolgen.
Verzichtet werden soll zunächst auf die Glasaufbauten (Kuppeln) über den Fluren, über die Tageslicht in das Gebäudeinnere gelangen könnte.  Das notwendige Licht könnte durch eine beleuchtete Glasplatte in der Decke in den Innenraum hereingebracht werden, damit auch  der Charakter der Räume erhalten bleibt.
Weiterhin sollte eine Innenraumerweiterung des 4. Raumes durch Versetzen der Tür zum Flur hin erfolgen.

Auf die Erneuerung der Böden sollte wegen der fehlenden finanziellen Mittel zurzeit verzichtet werden.

Die Kosten für diese favorisierten Maßnahmen beziffert Herr Bosfeld auf 88.000 € netto.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Bosfeld für seine Ausführungen.

 

 

AM Frau von Hövel berichtet, dass die Eigenwasseranlage seit März defekt ist. Während der vergangenen Monate konnte weder zum Gießen der Gräber noch zur Unterhaltung der Friedhofshalle nur „teures“ Gelsenwasser entnommen werden.

Sie bittet die Verwaltung um Abhilfe.

Die Verwaltung sagt Überprüfung zu.