Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anwohnerbeteiligung zum Endausbau der Straßen im Baugebiet „Wohnpark Habichtsbach“ zur Kenntnis.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und auf der Grundlage der notwendigen Erschließungsfunktion soll die Haupteinfahrtsstraße in das Baugebiet im Separationsprinzip (Trennung Fahrbahn sowie Geh- und Radweg) mit Tempo 30 gestaltet werden.

Die Verwaltung prüft, ob eine Verbreiterung des Geh- Radweges auf 2,50 m zu Lasten des Grünstreifens auf der anderen Straßenseite möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Ab der Mittelinsel, in Höhe der Grundstücke Am Habichtsbach 25 und 76 soll die Straße

ebenfalls wie die Hauptzufahrtsstraße mit Tempo 30 gestaltet werden.

 

mehrheitlich beschlossen: 8 Ja-Stimmen,  3 Enthaltungen

 

Ergänzend wird empfohlen, dass die Gehwegbereiche niveaugleich ausgebaut und farblich abgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Zu diesem TOP wurde Herr Dipl.-Ing. Wiemann vom Büro Thomas und Bökamp eingeladen.

Verwaltungsvorlage 100/2011 liegt vor.

 

Herr Wiemann erläutert den aktuellen Stand zum Straßenendausbau auf der Grundlage des Ergebnisses der Anliegerbeteiligung vom 21.07.2011. Zu diesem TOP sind mehrere Anlieger als Zuhörer erschienen. Die Anlieger wünschen einen Ausbau der Straße als verkehrsberuhigten Bereich (7 km/h Zone). Eine Unterschriftenliste mit ca. 125 Unterschriften wurde der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach übergeben. Auf Nachfrage von Herrn Rieke (Jugendbeirat) wird mitgeteilt, dass in dem Wohngebiet Am Habichtsbach insgesamt  255 Einwohner (davon 79 Einwohner unter 18 Jahren) gemeldet sind.

 

Frau Böse erläutert die Erfahrungen mit den Verkehrsteilnehmern im verkehrberuhigten Bereich Pieperfeld. Danach wird die zulässige Geschwindigkeit von 7 km/h regelmäßig überschritten, insbesondere wenn es sich um längere Straßenabschnitte handelt.

In das Baugebiet Am Habichtsbach führt ein längerer gerader Straßenabschnitt. Durch eine Ausweisung des Abschnittes als 30 km/h Zone und der damit einhergehenden Separierung von Fahrbahn und Rad- Gehweg als Hochbord sind Fußgänger und Fahrradfahrer besser geschützt als bei einem niveaugleichen verkehrsberuhigten Ausbau.

 

Ausschussmitglied Greiff spricht sich für eine Mindestbreite des geplanten Geh- und Radweges von 2,25 m aufgrund des regen Schülerverkehrs aus.

 

Eine Verbreiterung des geplanten Rad-/Gehweges von 2,00 m auf bis zu 2,50 m kann nur erfolgen, wenn der Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite um die entsprechende Breite reduziert wird. Die Möglichkeit wird seitens der Verwaltung geprüft.

 

Ausschussmitglied Fohrmann plädiert für eine 30 km/h Zone auf den Hauptachsen und für einen verkehrsberuhigten Ausbau als 7 km/h Zone in den Nebenstraßen.

 

Ausschussvorsitzender Geschwinder regt an, die Kurvenbereiche der zum Friedhofserweiterungsgelände führenden Straßen in Asphalt auszubauen, um zukünftigen Straßenschäden vorzubeugen.

 

Mehrere Ausschussmitglieder befürworten einen niveaugleichen Ausbau der hinteren östlich abzweigenden Hauptachse, wobei der Gehwegbereich farblich abgesetzt sein soll. Durch diese Alternative könne zukünftig eine 30 km/h Zone in eine 7 km/h Zone umgewandelt werden, ohne dass aufwendige Baumaßnahmen (z.B. der Rückbau von Hochborden) erforderlich wären.