2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 beschlossen, die im Auftrag der Projektentwicklungsgesellschaft erstellen Ausbauentwürfe der Anwohnerbeteiligung zuzuführen.
Die Anwohnerbeteiligung hat am 21.07.2011 stattgefunden. Das Ergebnis der Besprechung ist dem anliegenden Vermerk zu entnehmen.
Abgesehen von gestalterischen Details, die lediglich einige Grundstücke betreffen und die einvernehmlich mit den Beteiligten gelöst werden konnten, haben sich bei der Erörterung 2 Themen herauskristallisiert, die sehr kontrovers diskutiert worden sind, und zwar
Ø
Gestaltung und Geschwindigkeitsbegrenzung der
Hauptzufahrtsstraße von der Altenberger Straße aus
Ø
Gestaltung und Geschwindigkeitsbegrenzung der
Straße, die im Bereich der großen zentralen Mittelinsel in östliche Richtung
verschwenkt und evtl. auch zur Erschließung möglicher Erweiterungsflächen
östlich des Baugebietes dienen kann.
Für beide Bereiche wird seitens der Gemeinde vorgeschlagen, die Flächen mit
Tempo 30 im Separationsprinzip zu gestalten. Die Anlieger wünschen ganz
mehrheitlich die Gestaltung als verkehrsberuhigten Bereich bei niveaugleichem
Ausbau ohne Trennung von KFZ- und Fußgängerverkehren und der max. zulässigen
Geschwindigkeit von 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
Eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld hat ergeben, dass aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und den Erfahrungen bei der Akzeptanz von Schrittgeschwindigkeiten im Bereich übersichtlich und gerade aus verlaufenden Straßen bei einer Grundstücksbreite von 10 m die verkehrssicherere Lösung darin besteht, den Bereich im Separationsprinzip herzustellen und auf die Ausweisung als Spielstraße zu verzichten. Der gegenüber dem KFZ-Verkehr weniger geschützte Fußgänger oder Radfahrer erhält einen von der Fahrbahn auch höhenmäßig abgesetzten Bereich und ist insofern deutlich mehr geschützt, als wenn er sich im verkehrsberuhigten Bereich gleichberechtigt neben dem KFZ-Verkehr bewegt. Die Gleichberechtigung ist zwar rechtlich gegeben, in der Praxis aber kaum umsetzbar.
Für die im Bereich der großen Mittelinsel östlich abschwenkende Fahrbahn ist aufgrund der in der Zukunft möglichen Erschließungsfunktion ebenfalls die Ausbildung als 30-er Bereich wünschenswert. Hierbei muss auch beachtet werden, dass durch eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich die Erschließungsmöglichkeiten potentieller Erweiterungsflächen erschwert wird. Ob und wie diese Erweiterungsflächen anderweitig erschlossen werden könnten, ist zur Zeit noch nicht bekannt, so dass der Aufrechterhaltung der Erschließungsoption über das Baugebiet besondere Bedeutung hat.
Da die Trassenlänge jedoch im Vergleich zu Haupteinfahrt deutlich geringer und die Straßenbreite ebenfalls mit 7 m bzw. 6,50 m schmaler ist und da dieser Straßenzug an beiden Seiten von Wohngrundstücken eingegrenzt ist, wäre hier auch die Ausweisung als Spielstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit zu rechtfertigen.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anwohnerbeteiligung zum Endausbau der Straßen im Baugebiet „Wohnpark Habichtsbach“ zur Kenntnis.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und auf der Grundlage der notwendigen Erschließungsfunktion soll die Haupteinfahrtsstraße in das Baugebiet im Separationsprinzip (Trennung Fahrbahn sowie Geh- und Radweg) mit Tempo 30 gestaltet werden. Ab der Mittelinsel, in Höhe der Grundstücke Am Habichtsbach 25 und 76 soll die Straße
ebenfalls wie die Hauptzufahrtsstraße
alternativ
als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten für die Erschließungsmaßnahme werden von der Projektentwicklungsgesellschaft „Wohnpark Habichtsbach“ getragen und sind darüber hinaus im Rahmen der erhobenen Erschließungsbeiträge von den Anliegern mitfinanziert.