Sitzung: 30.06.2016 Gemeinderat
Vorlage: 069/2016
Nach der
Schließung der Sitzung wird über Herrn Fohrmanns Antrag, die Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzungsfolge nach den Sommerferien 2016 zu
verschieben, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja:25; Nein; 0; Enthaltungen: 1.
Die Verwaltungsvorlage 069/2016 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine neue
Verwaltungsvorlage 080/2016 kurzfristig durch die Verwaltung erstellt worden
und liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor.
Mit Schreiben vom 28.06.2016 liegt der Verwaltung ein
Antrag der Nierfeld Wind GmbH & Co. KG auf
Verschiebung der Beratung dieses Tagesordnungspunktes vor. Des Weiteren wird
beantragt, dass die Gemeinde Havixbeck gegen die Entscheidung des Kreistages
vom 22.06.2016 hinsichtlich der Frage Poppenbeck Einspruch einlegt.
Das Schreiben liegt dem
Protokoll als Anlage 4 bei.
Mit Schreiben vom
29.06.2016 liegt der Verwaltung ein Bürgerantrag auf Nichtbeachtung des soeben
bekanntgegebenen Antrages der Nierfeld Wind GmbH & KG vor.
Der Antrag liegt dem
Protokoll ebenfalls als Anlage 5 bei.
Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, nur die Flächen Natrup und Herkentrup weitergehend als
Potentialzonen bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes in Betracht zu
ziehen. Wenn die Fläche Poppenbeck mitberücksichtigt werden sollte, könnte dies
von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als
abwägungsfehlerhaft und damit rechtswidrig eingestuft werden.
Somit könne der Rat in
der heutigen Sitzung entweder dem soeben vorgetragenen Vorschlag der Verwaltung
folgen oder die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste
Sitzungsfolge verschieben.
Bei einer Verschiebung
der Beratung macht Frau Böse darauf aufmerksam, dass eine Offenlage des
Flächennutzungsplanes erst nach den Sommerferien erfolgen könne. Dies würde
bedeuten, dass die Vorhabenträger dieses Jahr voraussichtlich keine
BImSchG-Genehmigung mehr erlangen könnten.
Herr Hense bezieht sich auf eine E-Mail von Frau
Agatz, einer Mitarbeiterin beim Umweltministeriums NRW, in der aufgeführt
werde, dass der Windenergieerlass sich nicht unmittelbar an den Kreistag wende
und nicht auf die Änderung des Landschaftsplanes beziehe. Insofern werde eine
Überprüfung der Willensbildung beim Kreis angeraten.
Diese Mail wird der Verwaltung übergeben und ist dem
Protokoll als Anlage 6 beigefügt.
Da diese Stellungnahme der Verwaltung nicht vorgelegen
hat, konnte diese auch nicht in der Verwaltungsvorlage 080/2016 berücksichtigt
werden.
Nachsatz der Verwaltung:
Inzwischen hat Frau Agatz klargestellt, dass die zitierte Stellungnahme
nicht als Mitarbeiterin des Ministeriums, sondern als private Äußerung erfolgt
ist und dass der Inhalt ihrer Mail z. T. verändert wurde (diese Klarstellung
ist dem Protokoll ebenfalls als Anlage 7
beigefügt).
Frau Schäpers, Herr Fohrmann und Herr Spüntrup sprechen
sich für die Verschiebung der Beratung dieses Tagesordnungspunktes aus, weil
umfangreiche Informationen zu kurzfristig vorgelegt worden seien.
Im Verlauf der Diskussion stellt Herr Krotoszynski den
Antrag auf Öffnung der Sitzung, damit Herr Hesse (Sprecher der Vorhabenträger
in Poppenbeck und Herkentrup) die Frage beantworten kann, wie lange die
Verfahren für die Erlangung der BImSchG-Genehmigung in den beiden von ihm
betreuten Bereichen dauern werden.
Da es keine Einwände hierzu gibt, wird die Sitzung
geöffnet.
Herr Hesse erläutert hierzu, dass in 2016 mit den
entsprechenden Genehmigungen nicht mehr zu rechnen ist.