Nach der Schließung der Sitzung wird über Herrn Fohrmanns Antrag, die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzungsfolge nach den Sommerferien 2016 zu verschieben, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja:25; Nein; 0; Enthaltungen: 1.

 


Die Verwaltungsvorlage 069/2016 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine neue Verwaltungsvorlage 080/2016 kurzfristig durch die Verwaltung erstellt worden und liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor.

 

Mit Schreiben vom 28.06.2016 liegt der Verwaltung ein Antrag der Nierfeld Wind GmbH & Co. KG auf Verschiebung der Beratung dieses Tagesordnungspunktes vor. Des Weiteren wird beantragt, dass die Gemeinde Havixbeck gegen die Entscheidung des Kreistages vom 22.06.2016 hinsichtlich der Frage Poppenbeck Einspruch einlegt.

Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 4 bei.

 

Mit Schreiben vom 29.06.2016 liegt der Verwaltung ein Bürgerantrag auf Nichtbeachtung des soeben bekanntgegebenen Antrages der Nierfeld Wind GmbH & KG vor.

Der Antrag liegt dem Protokoll ebenfalls als Anlage 5 bei.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nur die Flächen Natrup und Herkentrup weitergehend als Potentialzonen bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes in Betracht zu ziehen. Wenn die Fläche Poppenbeck mitberücksichtigt werden sollte, könnte dies von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als abwägungsfehlerhaft und damit rechtswidrig eingestuft werden.

Somit könne der Rat in der heutigen Sitzung entweder dem soeben vorgetragenen Vorschlag der Verwaltung folgen oder die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzungsfolge verschieben.

Bei einer Verschiebung der Beratung macht Frau Böse darauf aufmerksam, dass eine Offenlage des Flächennutzungsplanes erst nach den Sommerferien erfolgen könne. Dies würde bedeuten, dass die Vorhabenträger dieses Jahr voraussichtlich keine BImSchG-Genehmigung mehr erlangen könnten.

 

 

Herr Hense bezieht sich auf eine E-Mail von Frau Agatz, einer Mitarbeiterin beim Umweltministeriums NRW, in der aufgeführt werde, dass der Windenergieerlass sich nicht unmittelbar an den Kreistag wende und nicht auf die Änderung des Landschaftsplanes beziehe. Insofern werde eine Überprüfung der Willensbildung beim Kreis angeraten.

Diese Mail wird der Verwaltung übergeben und ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

 

Da diese Stellungnahme der Verwaltung nicht vorgelegen hat, konnte diese auch nicht in der Verwaltungsvorlage 080/2016 berücksichtigt werden.

 

 

Nachsatz der Verwaltung:

 

Inzwischen hat Frau Agatz klargestellt, dass die zitierte Stellungnahme nicht als Mitarbeiterin des Ministeriums, sondern als private Äußerung erfolgt ist und dass der Inhalt ihrer Mail z. T. verändert wurde (diese Klarstellung ist dem Protokoll ebenfalls als Anlage 7 beigefügt).

 

Frau Schäpers, Herr Fohrmann und Herr Spüntrup sprechen sich für die Verschiebung der Beratung dieses Tagesordnungspunktes aus, weil umfangreiche Informationen zu kurzfristig vorgelegt worden seien.

Im Verlauf der Diskussion stellt Herr Krotoszynski den Antrag auf Öffnung der Sitzung, damit Herr Hesse (Sprecher der Vorhabenträger in Poppenbeck und Herkentrup) die Frage beantworten kann, wie lange die Verfahren für die Erlangung der BImSchG-Genehmigung in den beiden von ihm betreuten Bereichen dauern werden.

 

Da es keine Einwände hierzu gibt, wird die Sitzung geöffnet.

 

Herr Hesse erläutert hierzu, dass in 2016 mit den entsprechenden Genehmigungen nicht mehr zu rechnen ist.