Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und stellt fest, dass die vorgetragenen Anregungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beachten und umzusetzen sind.

                

Die Hinweise des Aufgabenbereiches Oberflächengewässer des Kreises Coesfeld werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und sind von dem Bauherrn bei der Bauausführung zu beachten. Die Bauordnungsbehörde wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gebeten, entsprechende Hinweise in der Baugenehmigungsurkunde aufzunehmen.

 

Weiterhin nimmt der Gemeinderat die erneute Stellungnahme eines Bürgers (durch Rechtsanwalt) zur Kenntnis und stellt fest, dass der Immissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung durch die im Änderungsplan festgesetzte Ausweisung „Zulässig sind nur Lagerhallen mit geschlossener Gebäudeseite zur nördlich gelegenen Grenze“ sichergestellt ist .

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat nach Beratung die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ der Gemeinde Havixbeck mit dazugehörender Begründung als Satzung.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 062/2016 liegt vor.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 062/2016 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).