Sitzung: 30.06.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 062/2016
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld zur Kenntnis
und stellt fest, dass die vorgetragenen Anregungen im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zu beachten und umzusetzen sind.
Die Hinweise des
Aufgabenbereiches Oberflächengewässer des Kreises Coesfeld werden ebenfalls zur
Kenntnis genommen und sind von dem Bauherrn bei der Bauausführung zu beachten.
Die Bauordnungsbehörde wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gebeten,
entsprechende Hinweise in der Baugenehmigungsurkunde aufzunehmen.
Weiterhin nimmt der
Gemeinderat die erneute Stellungnahme eines Bürgers (durch Rechtsanwalt) zur
Kenntnis und stellt fest, dass der Immissionsschutz im Rahmen der
Bauleitplanung durch die im Änderungsplan festgesetzte Ausweisung „Zulässig
sind nur Lagerhallen mit geschlossener Gebäudeseite zur nördlich gelegenen
Grenze“ sichergestellt ist .
Des Weiteren
beschließt der Gemeinderat nach Beratung die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ der Gemeinde Havixbeck mit dazugehörender
Begründung als Satzung.
Die
Verwaltungsvorlage 062/2016 liegt vor.
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 062/2016 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).