Sitzung: 22.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 067/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
a) Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen und Vergaben für die
Errichtung eines Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen an der
Altenberger Straße auf der Basis des anliegenden und vorgestellten Entwurfes
des Planungsbüro Ludger Feldhaus aus Hörstel zu initiieren.
Es
soll die Variante mit Klinkerfassade und Pultdach ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 12.
b) Die
Verwaltung wird vom Rat der Gemeinde Havixbeck bevollmächtigt, alle Vergaben im
Zusammenhang mit diesem konkreten Bauvorhaben unter Beachtung der
Vergaberichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Der Rat wird
jeweils in den auf die Vergabe folgenden Sitzungen über den aktuellen Sachstand
informiert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 12.
Die
Verwaltungsvorlage 067/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 8
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, bis zur Ratssitzung am 30.06.2016 zu prüfen,
welche Kosten entstehen würden, wenn das angedachte Flüchtlingswohnheim bereits
wie ein sozialer Wohnungsbau errichtet werden würde. Ziel sei es, Folgekosten
einzusparen.
Auf Anfrage
von Herrn Spüntrup, ob beim angedachten Bau generell eine KFW-Förderung möglich
sei, bestätigt Herr Wilke dies.
Auf Anfrage
von Herrn Wesselmann, welche Fördermittel noch in Betracht gezogen werden
könnten, nennt Herr Wilke das KfW-Förderprogramm 208. Ein Vorteil dieses
Programms sei, dass eine Tilgungsfreiheit für die ersten 3 Jahre und eine
Zinsfreiheit für die ersten 10 Jahre bestehe, wobei die genaue Zinsentwicklung
für die nachfolgenden 10 Jahre nicht vorhergesehen werden könne.
Hierauf lässt Herr Gromöller über die zwei Teilabschnitte des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 067/2016 einzeln abstimmen: