Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

a)  Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen und Vergaben für die Errichtung eines Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Altenberger Straße auf der Basis des anliegenden und vorgestellten Entwurfes des Planungsbüro Ludger Feldhaus aus Hörstel zu initiieren.

Es soll die Variante mit Klinkerfassade und Pultdach ausgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 12.

 

b)  Die Verwaltung wird vom Rat der Gemeinde Havixbeck bevollmächtigt, alle Vergaben im Zusammenhang mit diesem konkreten Bauvorhaben unter Beachtung der Vergaberichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Der Rat wird jeweils in den auf die Vergabe folgenden Sitzungen über den aktuellen Sachstand informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 12.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 067/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 8

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, bis zur Ratssitzung am 30.06.2016 zu prüfen, welche Kosten entstehen würden, wenn das angedachte Flüchtlingswohnheim bereits wie ein sozialer Wohnungsbau errichtet werden würde. Ziel sei es, Folgekosten einzusparen.

 

Auf Anfrage von Herrn Spüntrup, ob beim angedachten Bau generell eine KFW-Förderung möglich sei, bestätigt Herr Wilke dies.

 

Auf Anfrage von Herrn Wesselmann, welche Fördermittel noch in Betracht gezogen werden könnten, nennt Herr Wilke das KfW-Förderprogramm 208. Ein Vorteil dieses Programms sei, dass eine Tilgungsfreiheit für die ersten 3 Jahre und eine Zinsfreiheit für die ersten 10 Jahre bestehe, wobei die genaue Zinsentwicklung für die nachfolgenden 10 Jahre nicht vorhergesehen werden könne.

 

Hierauf lässt Herr Gromöller über die zwei Teilabschnitte des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 067/2016 einzeln abstimmen: