Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich nicht entgegenstehender Ergebnisse der Artenschutzprüfung II, der Entscheidung des Kreises bezüglich des Bauverbotes im Landschaftsschutzgebiet Poppenbeck und der abschließenden Stellungnahme des Landschaftsverbands Westfalen Lippe – Baudenkmal –, nach Beratung, unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen, den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 069/2016 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. Böngeler vom Büro enveco eingeladen.

Anhand einer Power-Point-Präsentation, welche im Ratsinformationssystem Session (nur online) als Anlage 4 zum Protokoll eingestellt ist, stellt er den aktuellen Stand zum Abwägungsprozess des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie vor.

 

Während seiner Ausführungen sind Herr Gromöller und die Ausschussmitglieder erstaunt, dass seitens der Bezirksregierung nicht die zuletzt vom Rat der Gemeinde Havixbeck als Potentialfläche Natrup dargestellte Fläche als zu beplanende Potentialfläche vorgeschlagen wird, sondern die Fläche aus dem alten Flächennutzungsplan mit geringeren Abständen zu Einzelgebäuden.

Ebenfalls konnte seitens der Politik nicht nachvollzogen werden, warum auf eine Abstandsfläche zur Bahntrasse nunmehr verzichtet wird.

 

Herr Dr. Böngeler erläutert, dass dieser Umstand dem Erfordernis geschuldet sei, dass die Gemeinde der Windkraft substantiellen Raum durch die Flächennutzungsplanung geben müsse. Mit dieser vorgeschlagenen Änderung könne 1% mehr Fläche gewonnen werden, womit Havixbeck auf 4% käme.

 

Auf die Frage von Herrn Fohrmann, wie groß genau der substantielle Raum für die Windenergie in Havixbeck sein müsse, erläutert Frau Böse, dass für jede Kommune dies separat ermittelt werde. Eine genaue Prozentangabe könne für Havixbeck noch nicht angegeben werden.

Außerdem müsse zunächst die Entscheidung des Kreistages hinsichtlich der Potentialfläche Poppennbeck abgewartet werden.

Falls der Kreistag entscheide, die Fläche Poppenbeck nicht als Potentialfläche für die Windenergie anzuerkennen, werde es zu einer erneuten Berechnung für Havixbeck kommen müssen, da dann die Fläche des Landschaftsschutzgebietes Baumberge als Ausschlussfläche (harte Tabuzone) mit einbezogen werden müsse.

 

Die Verwaltung werde zur Ratssitzung weitergehende Unterlagen und einen Beschlussvorschlag bzgl. der Fläche Natrup vorlegen.

Frau Böse betont, dass auf den im Regionalplan ausgewiesenen Flächen eine Planungspflicht herrsche. Die Gemeinde sei darüber hinaus rechtlich verpflichtet, weitere Flächen für die Nutzung von Windkraft zu überprüfen, um der Windkraft den rechtlich erforderlichen substantiellen Raum zu gewährleisten.

 

 

Hierauf wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:

 

A Träger öffentlicher Belange

 

Ordnungsziffer 1

 

Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 5.10.2015.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Kenntnis und verweist auf das Genehmigungsverfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 5

 

Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 6.10.2015

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg auf Antragstellung einer Luftbildauswertung im Genehmigungsverfahren zur Kenntnis und stellt fest, dass sie im Genehmigungsverfahren für die Einzelanlagen zu beachten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 6

 

Stellungnahme der Amprion GmbH vom 8.10.2015

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Amprion GmbH zur Kenntnis und beachtet die Beteiligung weiterer Unternehmen und die Beteiligung der Amprion GmbH im weiteren Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 8

 

Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft vom 14.10.2015

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Münster auf Beteiligung im weiteren Verfahren zur Kenntnis und nimmt den Hinweis  zum sparsamen Umgang mit schutzwürdigen Böden in die Begründung zum Flächennutzungsplan auf.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 10

 

Stellungnahme des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) –Archäologie für Westfalen- vom 26.10.2015

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat greift die Stellungnahme auf und fügt den Hinweis in die Begründung ein.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 11

 

Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 2.11.2015

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zur Kenntnis und fügt den Hinweis in die Begründung ein.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 14

 

Stellungnahmen des Kreises Coesfeld vom 11.11.2015

 

Aufgabengebiet Immissionsschutz

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und verweist auf die Zuständigkeit für die konkrete Prüfung bei Einzelanlagen durch die  Genehmigungsbehörde.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

Aufgabengebiet Untere Landschaftsbehörde(ULB)

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Über die drei Beschlussvorschläge hinsichtlich der Hinweise der Unteren Landschaftsbehörde zu Natrup, Herkentrup und Poppenbeck wird in einem Abstimmungsverfahren abgestimmt:

 

 

Beschlussvorschlag Natrup

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Konzentrationszone Natrup nicht im LSG liegt, zur Kenntnis. Die Ergebnisse der ASP II sind abzuwarten und zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Herkentrup

 

Der Gemeinderat greift die Stellungnahmen auf und bewertet die noch ausstehenden Ergebnisse bezüglich des Artenschutzes in einem weiteren Verfahren. Abschließende Stellungnahmen des Kreises Coesfeld zum Landschaftsschutz werden zum Offenlagebeschluss erwartet.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Poppenbeck

 

Der Gemeinderat greift die Stellungnahmen auf und bewertet die noch ausstehenden Ergebnisse bezüglich des Arten- und Landschaftsschutzes in einem weiteren Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 2.

 

 

Aufgabengebiet Bauordnung

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Über die drei Beschlussvorschläge hinsichtlich der Hinweise des Aufgabengebietes Bauordnung zu Poppenbeck und Natrup/Herkentrup wird in einem Abstimmungsverfahren abgestimmt:

 

Poppenbeck

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme auf und weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Vorgaben im Genehmigungsverfahren zu klären sind.

 

 

 

Natrup/Herkentrup

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme auf und weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Vorgaben im Genehmigungsverfahren zu klären sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 2.

 

 

 

Ordnungsziffer 14a

 

Stellungnahme des Kreises Coesfeld Aufgabengebiet Bauordnung –Ergänzung- vom 27.11.2015

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Erfordernisse bereits planerisch umgesetzt wurden. Bezüglich der  Erschließungsbaulasten verweist der Rat auf das Genehmigungsverfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein:0; Enthaltungen: 2.

 

 

Ordnungsziffer 16

 

Stellungnahme des Lippeverbandes vom 9.11.2015

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 20

 

Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom 1.12.2015

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Stellungnahme aufgegriffen wurde und verweist auf das weitere Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 22

 

Stellungnahme des LWL –Denkmalpflege, Landschafts-und Baukultur in Westfalen vom 9.12.2015

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat greift die Einwendungen auf und bewertet die noch ausstehende Stellungnahme in der Ratssitzung am 30.06.2016, sofern diese dann vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

B – Bürger

 

Ordnungsziffer B 1 vom 25.10.2015 (Poppenbeck)

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 2 vom 9.11.2015(Poppenbeck)

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer B 3 vom 5.11.2015 (Poppenbeck)

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 4 vom 3.11.2015 (Poppenbeck)

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer B 5 vom 8.11.2015 (Poppenbeck)

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 6 vom 9.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer B 7 vom 10.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer B 8 vom 8.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die Stellungnahme zum Teil auf und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 9 vom 11.11.2015

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer B 10 vom 12.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B 11 vom 11.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B12 vom 11.11.2015

 

Herr Fohrmann erläutert, dass die Interessengemeinschaft sich in der vorliegenden Verwaltungsvorlage bzgl. der Frage des Blitzlichtes nicht genau verstanden fühle.

 

Frau Böse verweist hierzu, dass diese Fragen im Rahmen des BImSCHG-Verfahrens geklärt werden würden. Es wird geraten, dass die Bürger ihre Einwände beim Kreis Coesfeld direkt einreichen sollten.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag zur Ordnungsziffer B 12 wie in der Verwaltungsvorlage 069/2016 aufgeführt:

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B 13 vom 9.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B14 vom 9.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer B 15 vom 12.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B 16 vom 11.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 17 vom 12.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 18 vom 8.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist bezüglich der Einwendung der Beeinträchtigung der Arbeitsstätte auf das Genehmigungsverfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B19 vom 8.11.2015

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 069/2016:

 


Abstimmungsergebnis: