Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

a)  Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen und Vergaben für die Errichtung eines Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Altenberger Straße auf der Basis des anliegenden und vorgestellten Entwurfes des Planungsbüro Ludger Feldhaus aus Hörstel zu initiieren.

Es soll die Variante mit Klinkerfassade und Pultdach ausgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

Anm. der Schriftführerin:

Herr von Schönfels befindet sich wieder im Sitzungssaal.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage 067/2016:

 

b)  Die Verwaltung wird vom Rat der Gemeinde Havixbeck bevollmächtigt, alle Vergaben im Zusammenhang mit diesem konkreten Bauvorhaben unter Beachtung der Vergaberichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Der Rat wird jeweils in den auf die Vergabe folgenden Sitzungen über den aktuellen Sachstand informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 


Die Verwaltungsvorlage 067/2016 liegt vor.

 

Herr Woermann vom Büro Feldhaus ist zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen und stellt die Planungen zur Errichtung eines Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Altenberger Straße anhand einer Power-Point-Präsentation vor, welche im Ratsinformationssystem Session (nur online) als Anlage 2 zum Protokoll eingestellt ist.

 

Herr Woermann führt aus, dass das Gebäude Platz für 36 Flüchtlinge biete. Er erläutert, dass sämtliche Innenwände im Obergeschoss keine tragenden Wände seien und somit die Raumaufteilung flexibel gestaltet werden könne.

 

Im Hinblick auf den stark anwachsenden Bedarf an sozialem Wohnraum, biete dieser Bautyp die Möglichkeit mit einfachen Mitteln den Umbau von einem Flüchtlingsheim zum sozialen Wohnungsbau zu schaffen. In diesem Fall können 6 Sozialwohnungen geschaffen werden. Die vorhandene Leitungsführung bliebe hierbei bestehen.

 

Die durchschnittliche Bauzeit betrage ca. 8 Monate und er habe in Baden Württemberg 3 Gebäude gleichen Typs bereits umgesetzt.

 

Nach der Präsentation werden seitens der Ausschussmitglieder Detailfragen gestellt, die von Herrn Woermann beantwortet werden. Die Frage, wie das Gebäude mit Energie und Wärme versorgt werden soll, werde nun im Detail geprüft.

 

 

Da der vorhandene Boden eine geringe Tragfähigkeit besitzt, werde zurzeit geprüft, wie das Bauwerk gegründet wird.

 

Herr von Schönfels macht darauf aufmerksam, dass für die Fahrräder eine ordentliche Unterstellmöglichkeit geschaffen werden müsse. Hierzu erklärt Herr Woermann, dass auf einer Teilfläche der Parkplatzanlage ein Fahrradunterstellplatz errichtet werden könne.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Spüntrup, ob beim Einsatz einer Photovoltaikanlage KFW-Fördermittel erhalten werden können, erläutert Herr Wientges, dass seitens des Fachbereiches I überprüft werde, ob und welche Fördermittel beantragt werden können. Hierzu werde voraussichtlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.06.2016 berichtet werden.

 

Anm. der Schriftführerin:

Herr von Schönfels befindet sich nicht im Sitzungssaal.

 

 

Hierauf lässt Herr Albrecht über die zwei Teilabschnitte des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 067/2016 einzeln abstimmen: