Sitzung: 09.06.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Vorlage: 067/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
a) Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen und Vergaben für die Errichtung
eines Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Altenberger Straße
auf der Basis des anliegenden und vorgestellten Entwurfes des Planungsbüro
Ludger Feldhaus aus Hörstel zu initiieren.
Es
soll die Variante mit Klinkerfassade und Pultdach ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 10;
Nein: 0; Enthaltungen: 0.
(Herr von Schönfels hat an der
Abstimmung nicht teilgenommen).
Anm.
der Schriftführerin:
Herr
von Schönfels befindet sich wieder im Sitzungssaal.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über
den zweiten Teil des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage 067/2016:
b) Die
Verwaltung wird vom Rat der Gemeinde Havixbeck bevollmächtigt, alle Vergaben im
Zusammenhang mit diesem konkreten Bauvorhaben unter Beachtung der Vergaberichtlinien
des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Der Rat wird jeweils in den auf
die Vergabe folgenden Sitzungen über den aktuellen Sachstand informiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0;
Enthaltungen: 0.
Die Verwaltungsvorlage 067/2016 liegt vor.
Herr Woermann vom Büro Feldhaus ist zu diesem
Tagesordnungspunkt eingeladen und stellt die Planungen zur Errichtung eines
Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Altenberger Straße anhand
einer Power-Point-Präsentation vor, welche im Ratsinformationssystem Session
(nur online) als Anlage 2 zum
Protokoll eingestellt ist.
Herr Woermann führt aus, dass das Gebäude Platz für 36
Flüchtlinge biete. Er erläutert, dass sämtliche Innenwände im Obergeschoss
keine tragenden Wände seien und somit die Raumaufteilung flexibel gestaltet
werden könne.
Im Hinblick auf den stark anwachsenden Bedarf an
sozialem Wohnraum, biete dieser Bautyp die Möglichkeit mit einfachen Mitteln
den Umbau von einem Flüchtlingsheim zum sozialen Wohnungsbau zu schaffen. In
diesem Fall können 6 Sozialwohnungen geschaffen werden. Die vorhandene
Leitungsführung bliebe hierbei bestehen.
Die durchschnittliche Bauzeit betrage ca. 8 Monate und
er habe in Baden Württemberg 3 Gebäude gleichen Typs bereits umgesetzt.
Nach der Präsentation werden seitens der Ausschussmitglieder
Detailfragen gestellt, die von Herrn Woermann beantwortet werden. Die Frage,
wie das Gebäude mit Energie und Wärme versorgt werden soll, werde nun im Detail
geprüft.
Da der vorhandene Boden eine geringe Tragfähigkeit
besitzt, werde zurzeit geprüft, wie das Bauwerk gegründet wird.
Herr von Schönfels macht darauf aufmerksam, dass für
die Fahrräder eine ordentliche Unterstellmöglichkeit geschaffen werden müsse.
Hierzu erklärt Herr Woermann, dass auf einer Teilfläche der Parkplatzanlage ein
Fahrradunterstellplatz errichtet werden könne.
Auf Nachfrage von Herrn Spüntrup, ob beim Einsatz
einer Photovoltaikanlage KFW-Fördermittel erhalten werden können, erläutert
Herr Wientges, dass seitens des Fachbereiches I überprüft werde, ob und welche Fördermittel
beantragt werden können. Hierzu werde voraussichtlich in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 22.06.2016 berichtet werden.
Anm. der Schriftführerin:
Herr von Schönfels befindet sich nicht im Sitzungssaal.
Hierauf lässt Herr Albrecht über die zwei
Teilabschnitte des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 067/2016 einzeln
abstimmen: