Sitzung: 03.09.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 099/2015
Die Verwaltungsvorlage 099/2015 liegt vor.
Um den Bürgern im Publikum die Möglichkeit für
eventuelle Stellungnahmen gewähren zu können, lässt Ausschussvorsitzender Dirks
über die Öffnung der Sitzung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja:10.
Somit wird die Sitzung geöffnet.
Da jedoch keine Stellungnahmen seitens der anwesenden
Bürger erfolgen, wird die Sitzung wieder geschlossen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Dr. Böngeler
und Herr Christen vom Büro enveco eingeladen.
Herr Dr. Böngeler erhält das Wort.
Er stellt anhand einer Folie die Flächen dar, welche
Flächen von der Bezirksregierung im Regionalplan –sachlicher Teilbereich
Energie - für das Gemeindegebiet Havixbeck als geeignet für die
Windenergienutzung dargestellt worden sind. Er erklärt, dass diese Flächen
später auch in den Flächennutzungsplan übernommen werden müssen. Auf Wunsch der
Politik erläutert er mit Hilfe einer Karte die Auswirkungen auf die drei im
enveco-Gutachten dargestellten Flächen, wenn die Abstände zu Siedlungsbereichen
auf 800 Metern erhöht werden. Dabei führt er aus, dass für alle drei Flächen
gleiche Abstände gewählt werden sollten. Dies wiederum könnte dann Auswirkungen
auf die Anzahl der Windkraftanlagen haben, die errichtet werden können und
damit auch auf die Frage, ob der Windenergienutzung substanziell Raum durch die
gemeindliche Planung gegeben werde.
Aus diesem Grund rät er von einer Vergrößerung des
Abstandes auf 800 Metern ab. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Planung
plädiert Herr Dr. Böngeler dafür, den Abstand zu Siedlungsbereichen einheitlich
auf 600 Meter in allen drei potentiellen Flächen anzusetzen.
Hierauf entsteht eine Diskussion darüber, ob das von
der enveco vorgelegte Gutachten nach den nun vorliegenden Vorgaben der
Bezirksregierung noch seine Gültigkeit habe. Frau Böse erklärt, dass selbst bei
vollständiger Übernahme der Flächen aus dem Regionalplan für die Gemeinde keine
Sicherheit dafür bestehe, der Windenergie substanziell Raum gegeben zu haben.
Die ausgewiesenen Flächen aus dem Regionalplan seien zwingend in die
Flächennutzungsplanung zu übernehmen; zusätzlich könne die Gemeinde weitere
geeignete Flächen ausweisen, die zur Sicherung des substanziellen Raumes für
die Windenergie dienen könnten (der Plan, der die Eignungsbereiche aus dem
Regionalplan, die Potentialflächen aus dem Gutachten enveco und die
Ausschlussflächen bei einem Abstand von 800 Metern zu Siedlungsbereichen
darstellt, ist dem Protokoll als Anlage
1 beigefügt).
Frau Böse bittet die Ausschussmitglieder über die
vorgestellten Entwicklungen in den Fraktionen zu beraten und im Rat am
24.09.2015 einen Beschluss zu fassen, um zeitnah die Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
durchführen zu können.
Ein Ausschussmitglied macht darauf aufmerksam, dass
15% des Gesamtenergiebedarfs der Gemeinde durch Windkraft abgedeckt werden
müsse. Er fragt, ob bekannt sei, wieviel Energie die Gemeinde insgesamt
verbrauche.
Ein anderes Ausschussmitglied bittet die Verwaltung,
die rechtliche Auffassung der Bezirksregierung bzgl. der Frage wie groß der von
der Gemeinde Havixbeck festzustellende Raum für Windkraftanlagen sein solle,
nachzureichen.
Als Anlage 2
ist dem Protokoll eine graphische Übersicht über die rechtlichen
Rahmenbedingungen und die sich daraus für die gemeindliche Planung ergebenden
Vorgaben beigefügt. Dieser Darstellung sind auch Anhaltspunkte zur Frage des
substanziellen Raumes für die Windenergie zu entnehmen.
Hierauf lässt Herr Dirks darüber abstimmen, diesen
Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung zurückzustellen, um in den
Fraktionssitzungen über die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 10.
Somit ist dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt.
Nach einigen Detailfragen an Herrn Dr. Böngeler, weist
Herr Dirks daraufhin, dass noch vor Rechtskraft des Flächennutzungsplanes die
städtebaulichen Verträge abgeschlossen sein müssen. Er bittet die Verwaltung um
zeitnahe Erarbeitung.