Betreff
Ergebnis der Auslegung des Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Am Habichtsbach - 1. förmliche Änderung"
Vorlage
043/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ beschlossen, und zwar mit dem Ziel, die öffentliche Grünfläche in eine gemischte Baufläche umzuwandeln.

Außerdem hat der Rat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen vorzunehmen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 18.01. – 18.02.2016 stattgefunden.

 

Während der Auslegungszeit hat mich die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des Kreises Coesfeld erreicht, und zwar mit Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle sowie der Unteren Landschaftsbehörde.

 

Der Hinweis der Brandschutzdienststelle zur ausreichenden Löschwasserversorgung wird beachtet; das vorhandenen Hydranten-Netz und die Entfernung zum nächsten Hydranten sind ausreichend um die notwendige Löschwasserversorgung sicher zu stellen.

 

Die Hinweise zum zweiten baulichen Rettungsweg betreffen die Plandurchführung; im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die genannten Aspekte im Einzelfall geprüft und ggfls. mit Auflagen in der Baugenehmigung verbindlich geregelt.

 

Der Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zum Erfordernis des Ausgleichs des Biotopwertdefizits wird beachtet; es ist vorgesehen, durch Ankauf von Ökopunkten das Defizit auszugleichen, da gemeindeeigene Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen aktuell nicht zur Verfügung stehen bzw. im Rahmen anderer Planverfahren benötigt werden.

 

Zusammenfassend empfehle ich Ihnen daher, die Hinweise des Kreises Coesfeld entsprechend zu beachten und die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat  nimmt den Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld vom 23.02.2016 zur Kenntnis und stellt fest, dass aufgrund des vorhandenen Hydranten Netzes die ausreichende Löschwasserversorgung sichergestellt ist und die Erfordernisse eines 2. baulichen Rettungsweges im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das konkret zu errichtende Gebäude berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat beschließt des Weiteren, das ermittelte Biotopwertdefizit von 2.736 Punkten durch Erwerb von Ökopunkten auszugleichen und den Nachweis hierzu gegenüber der Unteren Landschaftsbehörde zu führen.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ mit dazugehörender Begründung als Satzung (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage 043/2016).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       x ja          nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Durch die Planänderung entstehen lediglich Planungskosten, die im Produkt 0901 – räumliche Planung und Entwicklung veranschlagt sind.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller