Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 29.02.2016 auf Anerkennung der Gemeinde Havixbeck als Erholungsort
Vorlage
040/2016
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Bereits im Jahr 2005 ist in Havixbeck in Verbindung mit der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsplanes die Frage erörtert worden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde Havixbeck als Erholungsort anerkannt werden kann. Seinerzeit hatten Vertreter der Landwirtschaft Bedenken gegen eine Ausweisung vorgetragen, weil hierdurch Einschränkungen in den Entwicklungsmöglichkeiten gesehen wurden. Ein entsprechend beauftragter landwirtschaftlicher Fachbeitrag kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Abgrenzung des Erholungsgebietes unter Berücksichtigung der Erweiterungsmöglichkeiten für Tierhaltungsbetriebe durchaus im Konsens erfolgen könne. Gleichwohl ist eine weitere politische Beratung der Antragstellung nicht erfolgt.

 

Inzwischen ist die Rechtsgrundlage für eine Anerkennung verändert worden. Jetzt gilt das Kurortegesetz. Voraussetzung für eine Anerkennung als Erholungsort ist gem. § 12 des Gesetzes, dass folgende Vorgaben erfüllt werden:

  • „ein der Artbezeichnung entsprechender Ortscharakter und dessen  Sicherung durch die Bauleitplanung;
  • eine zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle;
  • der Artbezeichnung räumlich angemessene Grünflächen mit Ruhebereichen und gesundheits- und erlebnisorientierten Bereichen sowie Angeboten zur Wissensvermittlung, Kommunikation und Unterhaltung;
  • die angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Familien und Kindern und Menschen mit Migrationshintergrund;
  • eine Beruhigung von Verkehrsstraßen insbesondere im Bereich von Gesundheitseinrichtungen.“

 

Die Anerkennung kann auf Antrag der Gemeinde bei der Bezirksregierung beantragt werden.

 

Damit geklärt werden kann, ob und ggfls. unter welchen Voraussetzungen Havixbeck von der Bezirksregierung anerkannt werden kann, sollte seitens der Verwaltung hierzu mit der Bezirksregierung der Rahmen abgestimmt werden. M. E. hat sich Havixbeck in den vergangenen 11 Jahren durchaus im Sinne des Kurortegesetzes weiterentwickelt; auch der an anderer Stelle bereits beschriebene Strukturwandel in der Landwirtschaft dürfte in diesem Zusammenhang durchaus positiv wirken.

 

Sobald die konkreten Bedingungen für eine Anerkennung von Havixbeck als Erholungsort feststehen, werde ich das Thema zur weiteren Beratung und Beschlussfassung wieder vorlegen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Anerkennung der Gemeinde Havixbeck als Erholungsort im Sinne des Kurortegesetzes zu klären. Sobald die Rahmenbedingungen für eine Anerkennung vorliegen, erfolgt eine erneute Beratung über die konkrete Antragstellung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Durch die Vorprüfung der Rahmenbedingungen entstehen noch keine finanziellen Aufwendungen.