Betreff
Auslegung eines Planes zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche in Bauland
Vorlage
030/2016
Aktenzeichen
II 622-21/6
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Aufstellung eines Planes zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Finkenstraße“ in bebaubare Fläche umzuwandeln.

 

Der der Verwaltungsvorlage Nr. 030/2016 als Anlage 1 beigefügte Planentwurf mit Begründung sieht die Bebauung des ehemaligen Spielplatzgrundstückes mit  einem Ein/Zweifamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten, jedoch ohne Zweckbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB für „Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf“ vor.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, den Planentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um auch der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von dem Änderungsverfahren nicht betroffen und müssen daher auch nicht beteiligt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den als Anlage 1 der Vorlage 030/2016 beigefügten     Plan zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.  

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja       

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 3.500 €.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller