Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ nach § 13 BauGB beschlossen, um ein Grundstück ohne starke räumliche Einengung entlang des nördlichen Verbindungswegs zwischen Hauptstraße und Blickallee bebauen zu können.
Außerdem hat der Gemeinderat gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes beschlossen, die in der Zeit vom 18.01.2016 bis 18.02.2016 vorgenommen wurde.
Während des Auslegungszeitraumes sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Änderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes mit Begründung beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die 5. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Ortskern“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ als Satzung.
Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine. Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.
Klaus Gromöller