Betreff
Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Ortskern" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
029/2016
Aktenzeichen
II 622-21/51
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ nach § 13 BauGB beschlossen, um ein Grundstück ohne starke räumliche Einengung entlang des nördlichen Verbindungswegs zwischen Hauptstraße und Blickallee bebauen zu können.

 

Außerdem hat der Gemeinderat gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes beschlossen, die in der Zeit vom 18.01.2016 bis 18.02.2016 vorgenommen wurde.

 

Während des Auslegungszeitraumes sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Änderung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes mit Begründung beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ als Satzung.

Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.

  

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine. Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller