2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Im
Rahmen der überörtlichen Prüfung des Finanzzentrums Baumberge durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) in den Jahren 2011/2012 wurde eine
Überarbeitung der bestehenden Dienstanweisung gefordert.
Die
nun erstellte Dienstanweisung wird gemeinsam von den Gemeinden Havixbeck und
Nottuln erlassen, da die Aufgabenerfüllung im gemeinsamen Finanzzentrum
Baumberge erfolgt. Neben redaktionellen Änderungen wurden nun auch Regelungen
zu Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen aufgenommen. Die erlassene
Dienstanweisung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
1.
Beschlussvorschlag:
Die Dienstanweisung für
die Finanzbuchhaltung gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW wird zur Kenntnis
genommen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine