Betreff
Neufassung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums Baumberge gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
Vorlage
090/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des Finanzzentrums Baumberge durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) in den Jahren 2011/2012 wurde eine Überarbeitung der bestehenden Dienstanweisung gefordert.

 

Die nun erstellte Dienstanweisung wird gemeinsam von den Gemeinden Havixbeck und Nottuln erlassen, da die Aufgabenerfüllung im gemeinsamen Finanzzentrum Baumberge erfolgt. Neben redaktionellen Änderungen wurden nun auch Regelungen zu Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen aufgenommen. Die erlassene Dienstanweisung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

1. Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW wird zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine