Betreff
Eintragung des Gebäudes Josef-Heydt-Straße 37 (ehem. Spritzenhaus) in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
086/2013
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das zweigeschossige Sandsteingebäude (Gastwirtschaft Karin’s Kneipe) ist in der Liste der zu schützenden Kulturgüter im Gebiet der Gemeinde Havixbeck verzeichnet.

Für dieses Gebäude hatte das Westf. Amt für Denkmalpflege bereits 1995 geprüft, ob das Gebäude nicht nur erhaltenswert, sondern darüber hinaus denkmalwert ist.

Obwohl das Amt für Denkmalpflege der Auffassung war, dass das Gebäude wegen seiner Funktion als ehemaliges Spritzenhaus für die Geschichte der Menschen in Havixbeck von Bedeutung ist und als eines der ältesten Gebäude dieser Art in der Region an seiner Erhaltung und Nutzung aus baugeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.1995 von einer Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste abgesehen, weil nach seiner Auffassung zu viele bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind und von daher die Denkmalqualität nicht mehr gegeben ist.

 

Da der Erhalt des Gebäudes bislang auch ohne Eintragung gesichert war, ist die Unterschutzstellung des Gebäudes nicht weiter verfolgt worden.

 

Nunmehr hat der Heimatverein Havixbeck e.V. mit Schreiben vom 29.04.2013 den Antrag gestellt, das Gebäude Josef-Heydt-Str. 37 in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck aufzunehmen. Der Antrag des Heimatvereins ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Amt für Denkmalpflege wurde zwischenzeitlich gebeten, die seinerzeit abgegebene Stellungnahme zum Denkmalwert nochmals zu überprüfen. Bei einem mittlerweile stattgefundenen Ortstermin mit Beteiligung der Eigentümerin und einem möglichen Investor sowie Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung  wurde seitens des Amtes für Denkmalpflege die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes bestätigt. Die schriftliche Denkmalwertbegründung wird in den nächsten Tagen erwartet. Darüber hinaus hat das Westf. Amt für Denkmalpflege zum Denkmalumfang folgendes mitgeteilt:

 

„Die erneute Beschäftigung mit dem ehem. Spritzenhaus in Havixbeck einschließlich des Ortstermins vom 28. Mai 2013 hat die Einschätzung unseres Hauses aus den Jahren 1994/95 bestätigt.

 

Denkmalumfang

Denkmal ist das 1871 als Spritzen- und Arresthaus errichtete Gebäude.

Im Inneren tragen weder die nachträglich eingefügten, dünnen Trennwände noch die erneuerten Oberflächen zum Denkmalwert bei.

Der rückseitige, eingeschossige Anbau (Sanitäranlagen) ist nicht Bestandteil des Denkmals.“

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband (Amt für Denkmalpflege) von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Die Eintragung setzt eine entsprechende Denkmalwertbegründung voraus. Führt diese Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Denkmaleigenschaft vorliegt, folgt hieraus zwingend die Eintragungspflicht. Die Eintragung von Denkmälern ist in den kreisangehörigen Gemeinden vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Die Eigentümerin des Gebäudes Josef-Heydt-Str. 37 hat der geplanten Eintragung bislang nicht zugestimmt, da sie dieses Objekt veräußern möchte.

 

Liegt die Denkmaleigenschaft eines Objektes vor, so setzt die Eintragung nicht voraus, dass der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte dieser zustimmen. Die Eintragung bedarf also nicht der Mitwirkung der Betroffenen.

 

 

 

Das Gebäude soll zukünftig nicht mehr als Gaststätte genutzt werden; vielmehr ist eine bauliche Neukonzeption für das Grundstück vorgesehen.

Bei dem oben erwähnten Ortstermin wurde seitens des Amtes für Denkmalpflege und der Gemeinde Havixbeck mit der Eigentümerin und dem evtl. Erwerber des Gebäudes, vereinbart, dass ein weiteres Gespräch hinsichtlich einer evtl. Überplanung des Objektes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes stattfinden wird. Da trotz Denkmalschutz und Erhaltung des ehemaligen Spritzenhauses eine Überplanung des Bereiches möglich ist, wäre es denkbar, diesen Abstimmungsprozess, der in der Sommerpause unter Beteiligung der Fachbehörden erfolgen kann, abzuwarten, bevor formal die Eintragung des Objektes in die Denkmalliste erfolgt.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

erfolgt nach Beratung im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Klaus Gromöller