2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Das zweigeschossige
Sandsteingebäude (Gastwirtschaft Karin’s Kneipe) ist in der Liste der zu
schützenden Kulturgüter im Gebiet der Gemeinde Havixbeck verzeichnet.
Für dieses Gebäude hatte
das Westf. Amt für Denkmalpflege bereits 1995 geprüft, ob das Gebäude nicht nur
erhaltenswert, sondern darüber hinaus denkmalwert ist.
Obwohl das Amt für
Denkmalpflege der Auffassung war, dass das Gebäude wegen seiner Funktion als
ehemaliges Spritzenhaus für die Geschichte der Menschen in Havixbeck von
Bedeutung ist und als eines der ältesten Gebäude dieser Art in der Region an
seiner Erhaltung und Nutzung aus baugeschichtlichen Gründen ein öffentliches
Interesse besteht, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.1995 von
einer Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste abgesehen, weil nach seiner
Auffassung zu viele bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind und von
daher die Denkmalqualität nicht mehr gegeben ist.
Da der Erhalt des Gebäudes
bislang auch ohne Eintragung gesichert war, ist die Unterschutzstellung des
Gebäudes nicht weiter verfolgt worden.
Nunmehr hat der
Heimatverein Havixbeck e.V. mit Schreiben vom 29.04.2013 den Antrag gestellt,
das Gebäude Josef-Heydt-Str. 37 in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck
aufzunehmen. Der Antrag des Heimatvereins ist diesem Schreiben als Anlage 1
beigefügt.
Das Amt für Denkmalpflege
wurde zwischenzeitlich gebeten, die seinerzeit abgegebene Stellungnahme zum
Denkmalwert nochmals zu überprüfen. Bei einem mittlerweile stattgefundenen
Ortstermin mit Beteiligung der Eigentümerin und einem möglichen Investor sowie
Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung wurde seitens des Amtes für Denkmalpflege die
Denkmalwürdigkeit des Gebäudes bestätigt. Die schriftliche
Denkmalwertbegründung wird in den nächsten Tagen erwartet. Darüber hinaus hat
das Westf. Amt für Denkmalpflege zum Denkmalumfang folgendes mitgeteilt:
„Die
erneute Beschäftigung mit dem ehem. Spritzenhaus in Havixbeck einschließlich
des Ortstermins vom 28. Mai 2013 hat die Einschätzung unseres Hauses aus den Jahren
1994/95 bestätigt.
Denkmalumfang
Denkmal
ist das 1871 als Spritzen- und Arresthaus errichtete Gebäude.
Im
Inneren tragen weder die nachträglich eingefügten, dünnen Trennwände noch die
erneuerten Oberflächen zum Denkmalwert bei.
Der
rückseitige, eingeschossige Anbau (Sanitäranlagen) ist nicht Bestandteil des
Denkmals.“
Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des
Denkmalschutzgesetzes sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Die
Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband (Amt für Denkmalpflege)
von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.
Die Eintragung setzt eine entsprechende Denkmalwertbegründung voraus. Führt
diese Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Denkmaleigenschaft vorliegt, folgt
hieraus zwingend die Eintragungspflicht. Die Eintragung von Denkmälern ist in
den kreisangehörigen Gemeinden vom Gemeinderat zu beschließen.
Die Eigentümerin des
Gebäudes Josef-Heydt-Str. 37 hat der geplanten Eintragung bislang nicht
zugestimmt, da sie dieses Objekt veräußern möchte.
Liegt die
Denkmaleigenschaft eines Objektes vor, so setzt die Eintragung nicht voraus,
dass der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte dieser zustimmen. Die
Eintragung bedarf also nicht der Mitwirkung der Betroffenen.
Das Gebäude soll zukünftig
nicht mehr als Gaststätte genutzt werden; vielmehr ist eine bauliche
Neukonzeption für das Grundstück vorgesehen.
Bei dem oben erwähnten
Ortstermin wurde seitens des Amtes für Denkmalpflege und der Gemeinde Havixbeck
mit der Eigentümerin und dem evtl. Erwerber des Gebäudes, vereinbart, dass ein
weiteres Gespräch hinsichtlich einer evtl. Überplanung des Objektes unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes stattfinden wird. Da trotz Denkmalschutz
und Erhaltung des ehemaligen Spritzenhauses eine Überplanung des Bereiches
möglich ist, wäre es denkbar, diesen Abstimmungsprozess, der in der Sommerpause
unter Beteiligung der Fachbehörden erfolgen kann, abzuwarten, bevor formal die
Eintragung des Objektes in die Denkmalliste erfolgt.
1.
Beschlussvorschlag:
erfolgt nach Beratung im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Klaus Gromöller