2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
wie bereits in den
Verwaltungsvorlagen Nr. 095/2012 und 011/2013 ausgeführt, beabsichtigt der
Eigentümer des Grundstückes Flur 14, Flurstück 366 den Umbau und die
Erweiterung seines Wohnhauses. Die Planungsabsichten des Grundstückseigentümers
machen eine Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße
erforderlich.
In der
Verwaltungsvorlage Nr. 011/2013 habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass nicht
alle angrenzenden Grundstückseigentümer der begehrten Planänderung zugestimmt
haben. Auch wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit den betroffenen
Grundstücksnachbarn, den Antragstellern und der Verwaltung keine entsprechende
Einigung erzielt.
Vor Beginn der
Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 20.06.2013 wird vor dem Grundstück
der Antragsteller ein Ortstermin stattfinden, damit sich die
Ausschussmitglieder mit der Örtlichkeit vertraut machen können um zu
entscheiden, ob ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
gefasst werden soll.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ der Gemeinde Havixbeck. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 076/2013 als Anlage beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Klaus Gromöller